Bürger haben den "Kanal voll"

Die Malborner Bürgerinitiative, die ein Bürgerbegehren beziehungsweise einen Bürgerbescheid wegen des Ausbaus zweier Straßen anstrebt, hat eine Niederlage vor dem Trierer Verwaltungsgericht erlitten (der TV berichtete). Doch die Männer und Frauen um die Sprecherin Manuela Strassen geben nicht auf.

 Den Mitgliedern der Malborner Bürgerinitiative Dagmar Bier, Manuela Strassen, Ansgar Brück und Tochter Michelle, Thekla Petto und Alfred Zimmer hätte es gereicht, wenn die Ablaufrinne (Foto) und die Schwarzdecke neu gemacht worden wären. TV-Foto: Ursula Schmieder

Den Mitgliedern der Malborner Bürgerinitiative Dagmar Bier, Manuela Strassen, Ansgar Brück und Tochter Michelle, Thekla Petto und Alfred Zimmer hätte es gereicht, wenn die Ablaufrinne (Foto) und die Schwarzdecke neu gemacht worden wären. TV-Foto: Ursula Schmieder

Malborn. Mit rund 20 Personen waren die Mitglieder der Malborner Bürgerinitiative im Gerichtssaal in Trier gewesen. Danach waren die wehrhaften Bürger desillusioniert. "An ein Urteil in unserem Sinne haben wir nicht mehr geglaubt", blickt Alfred Zimmer, ein Rentner aus der Straße "Auf der Träf" zurück. Und so kam es auch. Ihre Klage wurde abgewiesen. Ein Bürgerbegehren beziehungsweise einen -entscheid soll es in ihrer Sache nicht geben. Unter die "wichtigen Angelegenheiten einer Gemeinde", mit denen sich ein solches Verfahren befassen darf, fällt der Ausbau der Malborner Straßen "Auf der Buhs" und "In der Träf" nach Auffassung des Richters nicht (AZ: 1 K 927/06.TR). Die Begründung: Die besagten Straßen stehen nicht nur den Bürgern dieser Gemeinde, sondern allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung. Ähnlich war in einer Eilentscheidung entschieden worden. Das Urteil stößt bei den Mitgliedern der Initiative auf Unverständnis. "Natürlich geht es beim Ausbau der Straße "In der Buhs" und "Auf der Träf" um wichtige Angelegenheiten von Malborn, sagt Klaus Münch, der die Anlieger berät. Was einem Bürger wichtig sei, müsse dieser doch selbst entscheiden. In der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz sei im Übrigen nicht zu lesen, dass Bürgerbegehren im Zusammenhang mit öffentlichen Straßen unzulässig seien. Und in anderen Bundesländern sei diese Frage ohnehin anders geregelt. Neurohr: Nur Stimmungsmache

Doch worum geht es denn genau? Dass die Straßen gemacht werden müssen, das ist Manuela Strassen und ihren Mitstreitern auch klar. Die Erneuerung der Ablaufrinne und eine neue Schwarzdecke hätten es aus ihrer Sicht auch getan. Dass der Abwasserkanal neu gemacht werden soll, verstehen sie nicht. Denn ein Trennsystem, unterteilt in Oberflächen- und anderes Abwasser, mache keinen Sinn, wenn beides später wieder vermischt werde. Hinzu kommt, dass der aus ihrer Sicht intakte Unterbau der Straße dem Kanalneubau ebenfalls zum Opfer fallen soll. Er sei für regelmäßige Langholztransporte gebaut worden und seines Wissens intakt, argumentiert Ansgar Brück, der seit den 60er-Jahren "Auf der Buhs" wohnt. Wenn jetzt die Straße ausgebaut werde, könne es doch nicht sein, "dass das jetzt zu Lasten der Anlieger geht". Doch diese werden zur Kasse gebeten, weil es sich nicht um eine Instandsetzung, sondern einen Ausbau handele. Zum Beispiel: Die 83-jährige Thekla Petto, die von ihrer Rente 10 000 Euro Anliegerbeiträge zahlen soll. Wenn jetzt mit dem Ausbau begonnen wird, werden die Mitglieder der Bürgerinitiative übrigens nicht die Bagger blockieren. Aber sie werden weiterhin den Rechtsweg beschreiten, versichern sie. Zunächst stellen sie einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Ist der nicht von Erfolg gekrönt, wollen sie vor den Verfassungsgerichtshof in Koblenz ziehen.Bei der Ortsgemeinde sieht man dem gelassen entgegen. Weder der Straßenausbau an sich, noch der Kanalausbau seien Gegenstand der Gerichtsverhandlung gewesen, sondern das Bürgerbegehren, argumentiert die Ortsbürgermeisterin Gabriele Neurohr. Und was die Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens angehe, "haben wir schon den Ehrgeiz, die Rechtsauffassung des Landes Rheinland-Pfalz zu vertreten". Aus ihrer Sicht gehe es der Gruppierung lediglich um "Stimmungsmache in der Presse".

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