BETREUUNGSGESETZ

Mit der Einführung des Betreuungsgesetzes (Gesetz zur Reform des Rechtes der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige) wurde vor elf Jahren das frühere Vormundschaftsrecht reformiert. Seither wird jedem, der sich nicht selbst vertreten kann, ein Betreuer zur Seite gestellt.

Der Wegfall der Entmündigung dient der Wahrung der Würde von psychisch Kranken, dementen, alten oder kranken Menschen.

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