Betreuer, verzweifelt gesucht

Der im Morbacher Haus der Awo ansässige Betreuungsverein Kreis Bernkastel-Wittlich ist verpflichtet, auch ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen. Den Bemühungen ist jedoch kaum Erfolg beschieden. Nur wenige Menschen interessieren sich für ein solches Ehrenamt.

 Hortense Walter-Hoppe ist eine von fünf hauptamtlichen Betreuerinnen der Arbeiterwohlfahrt Morbach. TV-Foto: Ursula Schmieder

Hortense Walter-Hoppe ist eine von fünf hauptamtlichen Betreuerinnen der Arbeiterwohlfahrt Morbach. TV-Foto: Ursula Schmieder

Morbach. (urs) Jeder kann unvermittelt in die Lage geraten, dass andere für ihn entscheiden müssen. Sei es, dass er oder sie durch einen Unfall oder eine plötzliche Erkrankung dauerhaft oder vorübergehend nicht für sich selbst entscheiden kann, oder dass psychische oder geistige Beeinträchtigungen das verhindern. Angesichts des demografischen Wandels dürfte diese Art der Hilfsbedürftigkeit sogar weiter zunehmen. Gleichzeitig sinkt jedoch die Bereitschaft, für Fremde solche Entscheidungen zu übernehmen, wie der Betreuungsverein Kreis Bernkastel-Wittlich (siehe Extra) der Arbeiterwohlfahrt (Awo) mit Sorge feststellt.

Der in Morbach ansässige Verein ist verpflichtet, Ehrenamtliche als Betreuer zu gewinnen. Hortense Walter-Hoppe, eine von fünf hauptamtlichen Betreuerinnen, bemüht sich ständig, interessierte Bürger zu gewinnen. Diesen bietet der Verein Schulungen an und Unterstützung bei allen Fragen und Problemen. So werden regelmäßig Betreuungsrecht-Grundkurse angeboten sowie Informationsabende. Bei diesen stehen Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen (siehe Extra) im Mittelpunkt sowie Patientenverfügungen, deren Verbindlichkeit erst kürzlich gesetzlich untermauert wurde.

Das Echo auf entsprechende Anzeigen, mit denen der Verein auf solche Angebote hinweist, ist jedoch verhalten. "Es wird immer schwieriger", bedauert Walter-Hoppe. Am häufigsten nutzten Familienangehörige, die sich vorsorglich oder für einen konkreten Fall informieren wollten, solche Angebote. Menschen, die einen Fremden ehrenamtlich betreuen wollen, sind hingegen die Ausnahme. Dabei würden gerade sie gebraucht: "Wir haben Fälle, wo keine Angehörigen da sind oder einfach zu weit weg leben oder zerstritten sind", erzählt Walter-Hoppe.

Den Umfang einer Betreuung legt das Betreuungsgericht fest, das Betroffenen eine gesetzliche Vertretung zur Seite stellt. Oft geht es darum, persönliche Dinge zu erledigen wie das Sichten der Post, Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen und bei Behördengängen, das Ummelden des Telefons oder die Begleitung eines Umzugs. Weitere Bausteine können Vermögens-Angelegenheiten und Gesundheitsvorsorge sein - aber auch Entscheidungen, die die persönliche Freiheit einer Person einschränken. Allerdings werden Ehrenamtliche, die in Rheinland-Pfalz automatisch haftpflichtversichert sind, eher mit leichteren Fällen betraut und daher kaum vor so schwierigen Entscheidungen stehen. Nicht zu ihren Aufgaben zählt, jemandem den Haushalt zu führen, für ihn einzukaufen oder zu putzen. Etwaige Auslagen wie für Porto oder Fahrkosten werden den Betreuern erstattet, die zudem eine Pauschale von jährlich 323 Euro geltend machen können.

Extra Betreuungsvereine: Anerkannten Betreuungsvereinen kommt laut Gesetzgeber die Aufgabe zu, ihren Teil zur Umsetzung des Betreuungsgesetzes - früher Vormundschaftsgesetz - beizutragen. Basis ist das "Gesetz zur Reform des Rechtes der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige (Betreuungsgesetz)" von 1991. Im Folgejahr hatte sich der Awo-Betreuungsverein Bernkastel-Wittlich gegründet. Anfangs in Traben-Trarbach ansässig, zog er 1997 nach Morbach um und Ende 2000 ins "Haus der Awo" in der Bahnhofstraße. Verfügungen und Vollmachten: Eine wichtige Aufgabe hauptberuflicher Betreuer sind Informationen über Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen. Solche Vereinbarungen ermöglichen es, vorab zu regeln, wer im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung berechtigt sein soll, Entscheidungen für eine Person zu treffen. So geben Patientenverfügungen Aufschluss darüber, ob der Betroffene im Notfall mit allen Mitteln der medizinischen Kunst am Leben erhalten werden möchte oder ausdrücklich darauf verzichtet. Angehörigen oder vorab bestimmten Betreuern oder Bevollmächtigten gibt das die Sicherheit, im Sinne des Betroffenen zu handeln. (urs)

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