Bewährungsstrafe für sexuellen Missrauch

Wegen sexuellen Missbrauchs in drei Fällen und wegen eines Versuchs verurteilte das Schöffengericht Idar-Oberstein einen 45-Jährigen zu einer Gefängnisstrafe von 15 Monaten, die auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie zur Ableistung von Sozialstunden.

Idar-Oberstein. (jst) Rund eineinhalb Stunden hatte sich das Gericht unter dem Vorsitz von Johannes Pfeifer zur Beratung zurückgezogen. Dies zeigte, wie schwer es bei diesem Prozess war, zu einem Urteil zu kommen. Der Beschuldigte hatte in seinem engagierten Schlusswort noch einmal seine Unschuld beteuert. Er war angeklagt worden, weil er im Sommer 2000 der damals 11-jährigen Stieftochter seines Sohnes auf seinem Reiterhof dreimal unters T-Shirt gegriffen und dabei ihre Brust berührt und gestreichelt haben soll. Weiterhin wurde ihm vorgeworfen, sich im Schlafraum nackt auf ihr Bett gesetzt und dann versucht zu haben, ihre Hand an sein Glied zu führen. In einem weiteren Fall, der zur Verhandlung anstand, wurde er beschuldigt, im Sommer 2004 einem damals 12-jährigen Mädchen einen Zungenkuss gegeben zu haben. Von diesem Vorwurf sprach ihn das Gericht frei.Nachdem am ersten Verhandlungstag eine ganze Reihe von Zeugen gehört wurden, deren Aussagen aber keine Klarheit erbrachten (der TV berichtete), stand im Mittelpunkt des zweiten Tags das umfangreiche Gutachten der Psychologin Petra von Knoblauch zu Hatzbach, einer erfahrenen Expertin für Glaubwürdigkeitsfragen. Während sie die Verlässlichkeit der Aussagen der zweiten Zeugin wegen erheblicher Auffälligkeiten in der Persönlichkeit in Zweifel zog, attestierte sie der ersten Zeugin ein überaus hohes Maß an Glaubwürdigkeit. Das Gutachten war nicht zuletzt wegen der ungewöhnlichen Vorgeschichte bis zur Anklage notwendig. Das Mädchen hatte während seines Aufenthalts auf dem Reiterhof einem anderen Mädchen von den Vorfällen erzählt, die wiederum ihrer Mutter davon berichtete. Die Mutter verständigte die Polizei. Bei Zeugenvernehmungen im Januar 2001 hielt das Mädchen aber seine Anschuldigungen nicht aufrecht. Erst im Jahr 2005 erstattete sie von sich aus Anzeige bei der Polizei. Mutter und Stiefvater waren inzwischen geschieden und eine Familienhelferin war aufgrund der desolaten heimischen Verhältnisse im Einsatz. Diese hatte sich unter anderem durch verschiedene Rollenspieltechniken darum bemüht, das Selbstvertrauen des Mädchens zu stärken. Die Rollenspiele hätten möglicherweise eine suggestive Wirkung auf das Mädchen haben können, so dass es sich in vermeintliche Erinnerungen an das Geschehene hineingesteigert haben könne, argumentierte Verteidiger Mario Wacker, der in seinem Plädoyer einen Freispruch für seinen Mandanten forderte. Eine solche Möglichkeit wurde von der Gutachterin entschieden zurückgewiesen. Dies sei lediglich bei kleineren Kindern denkbar, erläuterte sie. In diesem Fall würden dagegen die gesamte Art der Aussage und die Umstände des Zustandekommen für deren Richtigkeit sprechen, zumal es kein erkennbares Motiv für eine Falschaussage gebe. Der Mann sei von dem Mädchen als sympathisch und hilfsbereit worden . Es gebe keine plausiblen vernünftigen Gründe für eine Falschaussage des Mädchens, war denn auch für Richter Pfeifer in seiner Urteilsbegründung das entscheidende Argument für den Schuldspruch.

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