Bewegung in der "Mühlen-Affäre"

Seit fast eineinhalb Jahren stehen der Umbau und die Erweiterung der einstigen Hirschfelder Mühle im Fokus. Nun kommt Bewegung in die "Mühlen-Affäre", die auch viele Bürger der Umgebung rund um Horbruch gespannt verfolgen.

 Skulpturen hat der Bauherr aufgestellt – das Wasserbecken mittlerweile beseitigt. Die Kreisverwaltung kümmert sich nun um den nicht genehmigten Zaun der Hischfelder Mühle. Foto: Reiner Drumm

Skulpturen hat der Bauherr aufgestellt – das Wasserbecken mittlerweile beseitigt. Die Kreisverwaltung kümmert sich nun um den nicht genehmigten Zaun der Hischfelder Mühle. Foto: Reiner Drumm

Horbuch. Das Oberverwaltungsgericht befasste sich mit dem Thema, für die Kreisverwaltung war es ebenfalls ein phasenweise nerviger Dauerbrenner: Im August ließ der Eigentümer das Wasserbecken an der Hirschfelder Mühle auf der Gemarkung Horbruch beseitigen. Dies teilt die Kreisverwaltung Birkenfeld mit.

Nachdem der Bauherr seine Zusage, dies bis Ende Juni zu erledigen, nicht eingehalten hatte, ging die Behörde davon aus, dass sie den Rückbau im Wege einer Ersatzvornahme veranlassen muss. Daher wurde die Beseitigung des Beckens und der Zaunanlage in einen Auftrag gepackt, der sich nunmehr auf den Zaun beschränkt, der laut Kreisverwaltung zeitnah entfernt wird.

Nach Absprache mit der beauftragten Firma wurde dem Bauherrn dieser Tage in einem Schreiben der Kreisverwaltung die erste Novemberwoche zur Ausführung der Arbeiten angekündigt. Die Beseitigung einer ebenfalls nicht genehmigten Überdachung steht als Nächstes an; die Kreisverwaltung hat dem Eigentümer zudem mitgeteilt, das Haus besichtigen zu wollen. Ob er die vor Monaten angeordneten Bußgelder bezahlt hat, lässt sich von der Kreisverwaltung aktuell offenbar nicht nachvollziehen: Das Geld fließt nach dem Widerspruch des Bauherrn in die Landeskasse.

Umzäunung wurde nicht genehmigt



Damit kommt Bewegung in eine Geschichte, die die Gemüter nun über fast eineinhalb Jahre erhitzt. Hintergrund: Der Eigentümer hatte vor einigen Jahren das alte, idyllisch gelegene Gebäude von "Hahn"-Geschäftsführer Jörg Schumacher erworben, riss dieses dann ohne baurechtliche Genehmigung ab und ersetzte es durch Neubauten.

Nachdem auf dem Gelände - wiederum ohne Genehmigung - dann auch noch eine Zaunanlage, ein Wasserbecken sowie eine Außenterrasse errichtet wurden, ordnete die Kreisverwaltung die sofortige Beseitigung an.

Auch Horbrucher Bürger bekundeten öffentlich ihren Missmut über das eigenmächtige Handeln des Bauherrn. Die nicht genehmigte Treppe werde er bis spätestens 30. April und das ebenfalls nicht genehmigte Wasserbecken bis spätestens 30. Juni beseitigen lassen, kündigte der Eigentümer vor Monaten an. Gleichzeitig bat er erneut, den Zaun und das Dach zu genehmigen. Eine Genehmigung der Umzäunung und des Dachüberstands wurde allerdings abgelehnt, so dass dem Bauherrn von der Kreisverwaltung mitgeteilt wurde, dass es bei der Beseitigungspflicht bleibt. Die Treppe hat der Bauherr bereits vor einiger Zeit abgerissen. Der Zaun sollte, so hieß es im Frühjahr 2009 vonseiten der Birkenfelder Behörde, bereits nach Ostern zwangsweise beseitigt werden. Die voraussichtlichen Kosten der Ersatzvornahme wurden damals mit mindestens 50 000 Euro angegeben; diese Summe wird aber offenbar deutlich unterschritten. Die Kosten der Maßnahme hat der Bauherr zu tragen. Sie werden ihm in Rechnung gestellt und - falls sie nicht bezahlt werden - im Verwaltungsvollstreckungsverfahren eingetrieben.

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