Bußgeld erheblich reduziert

Die vielfältigen Auseinandersetzungen zwischen Kreisverwaltung und Rofu-Chef Eberhard Fuchs gingen vorgestern vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein in eine neue Runde.

Idar-Oberstein. (jst) Im April 2006 stellte die Kreisverwaltung Birkenfeld einen Bußgeldbescheid gegen Eberhard Fuchs als Geschäftsführer der Rofu-Kinderland GmbH in Höhe von 2500 Euro aus. Grund war der formell rechtswidrige Baubeginn einer LKW-Parkfläche auf dem Rofu-Betriebsgelände in Hoppstädten-Weiersbach. Dagegen legte Fuchs Widerspruch ein. Bei der Bußgeldverhandlung im Juni dieses Jahres schlug der Richter Johannes Pfeifer vor, das Verfahren wegen der Besonderheit des Falles und wegen geringen Verschuldens einzustellen, wozu aber die Staatsanwaltschaft nicht das dazu notwendige Einverständnis erteilte. In der erneuten Verhandlung wurde das Bußgeld auf 500 Euro reduziert, womit nun anscheinend alle Seiten leben können. Ende Juli 2005 hatte die Firma bei der Ortsgemeinde einen Antrag auf Baugenehmigung für den Parkplatz gestellt. Die Unterlagen wurden dann, wie aus der Beweisaufnahme hervorging, am 1. August bei der VG-Verwaltung weitergegeben, die sie wiederum am 14. September zur Kreisverwaltung weiterleitete. Am 11. Oktober erteilte die Kreisverwaltung die Baugenehmigung. Allerdings wurde schon am 26. September mit den Bauarbeiten begonnen, so dass rund zweieinhalb Wochen ohne Genehmigung gebaut wurde. Nikolaus Trapp, der Rechtsanwalt des Beschuldigten, begründete in seinem Plädoyer den vorgezogenen Baubeginn damit, dass der Firma bis zu 150 000 Euro Mehrkosten bei einem späteren Baubeginn hätten entstehen können, da sich der Untergrund des Baubodens nur im trockenen Zustand als Deckschicht für den Parkplatz verwenden ließ. Nach Eintritt der Schlechtwetterperiode wäre ein aufwendiges Aufbaggern der Lehmschicht verbunden mit zusätzlichen Transport- und Materialkosten nötig gewesen. Außerdem sei, dies bekundete auch der bauausführende Architekt, mehrfach von der Kreisverwaltung signalisiert worden, dass die Erteilung der Baugenehmigung, für die man noch eine Stellungnahme der SGD Nord in Koblenz benötige, eine reine Formalie. Richterin Eva Fassel folgte in ihrer Entscheidung der Argumentation des Staatsanwaltes Christoph Schönberg. Der schätzte zwar die von der Kreisverwaltung verhängten 2500 Euro Bußgeld in Anbetracht der Sachlage als deutlich zu hoch ein, meinte aber andererseits, dass "ein Schuss vor den Bug" notwendig sei, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handle. Trapp hatte dagegen eine Einstellung des Verfahrens gefordert, da Fuchs in einem "rechtfertigenden Notstand" gehandelt habe.

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