Bürgerbegehren ist zulässig

Morbach · Der Morbacher Gemeinderat wird Anfang kommenden Jahres über das Bürgerbegehren Bestattungswald entscheiden. Befürworter hatten im Juni Bürgermeister Andreas Hackethal eine Liste mit 1334 Unterschriften überreicht. Die rechtlichen Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren sind gegeben.

Morbach. Das Bürgerbegehren für einen Bestattungswald entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. "Für einen Grundsatzbeschluss reicht es aus", sagt der Morbacher Bürgermeister Andreas Hackethal. In der Sitzung des Morbacher Gemeinderats hat er einen Überblick über den Stand des Bürgerbegehrens gegeben. Die Unterschriften seien geprüft worden, ebenso die rechtlichen Voraussetzungen. In einer der beiden ersten Sitzungen des kommenden Jahres werde sich der Rat mit dem Thema beschäftigen und förmlich über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden.
Anschließend wird der Rat diskutieren, wie dieser zu dem Begehren steht. Lehnt dieser das Bürgerbegehren ab, kommt es zu einem Bürgerentscheid. Dann stimmen die Morbacher Wahlberechtigten über den Bestattungswald so ab, wie sie in einer Kommunalwahl über die Kandidaten entscheiden, also per Stimmabgabe im Wahllokal oder per Briefwahl. Die Mehrheit der Wähler muss dann für die Einrichtung eines Bestattungswaldes stimmen, zudem müsse diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten ausmachen, sagt Hackethal. Nicht geklärt durch die Fragestellung im Bürgerbegehren seien Details des Bestattungswalds wie Ort, Größe, wasserschutzrechtliche Vorschriften oder Kosten für Personal und Unterhaltung. Deshalb werden die Bürger lediglich über die Grundsatzfrage abstimmen, während die konkrete Umsetzung des Bürgerbegehrens dann wieder Aufgabe des Gemeinderates sein werde. "Ob ein solcher Weg dann gefunden wird, muss abgewartet werden", sagt der Bürgermeister.
Derzeit prüft die Verwaltung Besonderheiten wie wasserschutzrechtliche Aspekte, die bei der Installierung eines Bestattungswalds eine Rolle spielen, sowie die Konsequenzen, die er mit sich bringe. "Das ist ein immenser Aufwand", sagt Hackethal.
CDU-Fraktionssprecher Jürgen Jakobs verweist darauf, dass es sich bei dem Bürgerbegehren um einen Grundsatzbeschluss handele. Man habe einen solchen auch zum Nahwärmenetz gefasst und ihn anschließend nicht umgesetzt. Diese Aussage empört Rainer Stablo von den Linken, einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens, noch einen Tag nach der Sitzung. "Die Leute können abstimmen, und man setzt alle Hebel in Bewegung, um den Bestattungswald nicht umzusetzen. Wo bleibt da das Demokratieverständnis?"
Willi Feilen von den Freien Wählern mahnt, die Historie der Friedhöfe nicht außer Acht zu lassen. Für Theo Wagner von der SPD ist der Bestattungswald ein sensibles Thema. "Wir können im Gemeinderat nicht darüber entscheiden, ohne zu wissen, wo der Bestattungswald hinkommt."
Extra

Im Juni dieses Jahres hatte die Bürgerinitiative Bürgermeister Andreas Hackethal eine Liste mit 1334 Unterschriften überreicht. Die Unterzeichner fordern die Einrichtung eines Bestattungswalds in der Nähe von Morbach. Der Gemeinderat hatte im Februar ein solches Ansinnen abgelehnt. Hackethal befürchtet, dass andere Friedhöfe in der Einheitsgemeinde von einer Schließung bedroht seien, falls zusätzlich ein Bestattungswald angelegt werde. Dieser setzt üblicherweise eine Feuerbestattung voraus. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen sind diese Bestattungsflächen in Deutschland genehmigungspflichtig. Bislang gibt es in Deutschland rund 200 solcher Wälder. sim

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