Der Richter war entsetzt

BERNKASTEL-KUES/HAAG. Wegen gefährlicher Körperverletzung ist ein 25-Jähriger aus dem Kreisgebiet vom Amtsgericht Bernkastel-Kues zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Gegen einen 19-Jährigen sprach das Gericht eine Verwarnung wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung aus. Das Verfahren gegen einen dritten Angeklagten wurde vorläufig eingestellt.

Eigentlich sollte es ein netter Abend werden. Für rund zwölf Partygäste und zwei Security-Angestellte endete die Veranstaltung "Osterrock" in Haag am 17. April 2006 aber in einer Massenschlägerei. Drei dieser Partygäste mussten sich nun vor dem Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung und gemeinschaftlicher Körperverletzung verantworten. Hauptaufgabe der Beweisaufnahme war es vor allem, herauszufinden, wer auf welche Weise an der Schlägerei beteiligt war. Angeklagter: Kann sein, dass es so war

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass ein 19-jähriger Angeklagter aus dem Kreisgebiet an dem besagten Abend zunächst einem 22-Jährigen ohne Grund einen Kopfstoß verpasst hatte, der zu einer Platzwunde führte. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Angeklagte unrechtmäßig in der Halle - ein Sicherheits-Mitarbeiter hatte bereits ein Hausverbot gegen ihn verhängt. Der 19-Jährige, der nach eigenen Angaben vor der Party bereits eine halbe Flasche Wodka konsumiert und später in der Sektbar Alkohol getrunken hatte, gab an, sich nicht erinnern zu können: "Kann sein, dass es so war. Ich weiß es aber nicht mehr." Um den Angeklagten nach der Tat an der Flucht zu hindern und der Polizei zu übergeben, suchten zwei Sicherheitsmänner ihn anschließend vor der Halle. Hier kam es dann zu der Massenschlägerei. Während ein anderer Angeklagter (23) mit einem der Security-Männer auf dem Boden rang, traten Unbekannte auf diesen ein und verletzten ihn an Rippen, Kopf und Steißbein. Auch der Angeklagte wurde dabei verletzt.Zeuge taucht auf wie ein "Kaninchen aus dem Hut"

Währenddessen war der zweite Sicherheitsmann mit einem anderen Gast beschäftigt. Laut der Aussage einer Zeugin hat es sich dabei um den vorher auffällig gewordenen 19-jährigen Angeklagten gehandelt. Eine Woche vor der Verhandlung tauchte zudem ein anderer Zeuge (18) "wie ein Kaninchen aus dem Hut" (Richter Oliver Emmer) auf. Dieser gab an, von dem 42-jährigen Sicherheits-Mitarbeiter gewürgt worden zu sein. Diese Situation wirkte auf den dritten Angeklagten (25) nach eigenen Angaben so bedrohlich, dass er mit einer Bierflasche von hinten auf den Kopf des Mannes schlug, um den Zeugen aus seiner Situation zu befreien. Der 42-Jährige zog sich dabei Kopfverletzungen zu und fiel ohnmächtig zu Boden. Richter Emmer und Oberamtsanwalt Bernd Buschmann waren sich einig, dass der 25-Jährige nicht aus Nothilfe gehandelt habe. Verurteilt wurde er deshalb zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Als Auflage muss er 1200 Euro an den Sicherheitsmann zahlen. Im Fall des 23-jährigen Angeklagten regte Richter Emmer an, das Verfahren vorläufig einzustellen. Er soll 800 Euro an die Staatskasse zahlen. Da die Jugendgerichtshilfe bei dem 19-jährigen Angeklagten eine Reifeverzögerung feststellte, fiel das Urteil nach Jugendstrafrecht aus. Gegen ihn wurde eine Verwarnung ausgesprochen - mit der Auflage, 400 Euro an den Geschädigten und 400 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Für ihn fand Richter Emmer deutliche Worte: "Eine halbe Flasche Wodka vor der Veranstaltung? Das ist Säuferverhalten. Ich bin entsetzt!"

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