Des einen Freud, des anderen Leid

Nach acht Wochen Rauchverbot ist klar: Nicht alle Gastronomen sind stinksauer und beklagen Umsatzeinbußen. "Gewinner" sind bislang die inhabergeführten Betriebe, denn hier bleibt alles beim Alten.

Morbach/Hermeskeil. Rauchverbot zum Schutz der Nichtraucher und Angestellten, auch wenn diese Raucher sind, oder alle dürfen rauchen, weil die Betreiber einer Gastronomie keine Angestellten haben - diese beiden Möglichkeiten sieht das Nichtraucherschutzgesetz vor - und ist nach wie umstritten. Richtig Stress hatte Annette Prinz, die Betreiberin des Morbacher "Pitcher", zunächst wegen der räumlichen Verhältnisse mit der Ordnungsbehörde."Raucherwand" für 18 000 Euro

"Ich habe eine reine Schankwirtschaft. 80 Prozent meiner Gäste sind Raucher. Viel Geld wurde in eine gute Lüftungsanlage investiert. In allen anderen Lokalen ringsum wurde bis vor kurzem munter weitergeraucht", klagt Prinz. Außerdem rauchten alle Angestellten. Das Ordnungsamt gewährt jetzt eine Frist bis 30. April. Bis dahin ist eine 18 000 Euro teure "Raucherwand" eingebaut. Antonia und Andreas Grosdidier vom "Dorfkrug" in Morbach lässt das alles kalt: "Wir sind die Inhaber, wir rauchen selber, und unsere Gäste dürfen das auch", stellen sie fest. Nur dort, wo gegessen wird, sind Nichtrauchertische. Bis zu 70 Prozent Raucher kommen in dieses Lokal. Die Lüftung funktioniert bestens. "Beim Pottes" in Morbach ist Patric Weyand der Chef. Seine Angestellten sind alle Raucher. Jetzt hat er auf Geheiß des Ordnungsamtes für 2000 Euro einen Raum abtrennen lassen. "Als es hieß, hier wird nicht mehr geraucht, gingen die Leute einfach", beschreibt er die Reaktion der Gäste. Nur Mundpropaganda half, dass sich die Situation wieder entschärfte. "Ich finde dieses Gesetz bescheuert, weil man in seinen eigenen vier Wänden nicht mehr machen darf, was man will", entrüstet sich Weyand und: "Im Moment funktioniert's, aber wer weiß, wie das Gesetz noch geändert wird."Frank Hessek ist Wirt der "Hochwald-Jagdstube" in Hermeskeil, einer Nichtraucherkneipe, denn er ist, obwohl selbst Raucher, ein Angestellter seiner Frau. "Frankie", wie ihn seine Gäste nennen, muss als "Einraumkneipier" mit seinen Gästen zum Rauchen raus. "Wir hatten einen eklatanten Umsatzeinbruch", beklagt er. "Carlos" heißt das Lokal von Josef Kurz, das er gemeinsam mit seiner Frau betreibt. Ohne weitere Angestellte kann er seinen Gästen das Rauchen erlauben. Er selbst ist aber Nichtraucher. "Für uns ist alles wie vorher", stellt der Gastronom fest. "Das Gesetz könnte so bleiben", findet Kurz, denn sonst müsse er viel Geld für eine Raum-Abtrennung in die Hand nehmen. Und bedienen müsse man im "Qualmraum" schließlich auch. Nicht erlaubt ist das Rauchen im "Sisk" von Heiko Harig, denn er beschäftigt Mitarbeiter. Er hat ein Problem ganz anderer Art: "Wir haben zwar einen abgetrennten Raucherraum, aber bei gutem Wetter gehen die Gäste vor die Tür und lassen meist in der Fußgängerzone die Kippen liegen." Harig empfindet die Gesetzeslage als "Bremse für die Gastronomie". Und außerdem: "Die Gemütlichkeit bleibt auf der Strecke, wenn ständig Leute auf ,Wanderschaft' sind."Alle Lokale sind am Eingang gekennzeichnet. Der Gast hat also die Wahl. Extra Kontrollen: Um gerade die typischen Kneipen vor existentiellen Problemen zu bewahren, wurde die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz (VGH) entsprechend ausgelegt. Einige Kneipen im Ortsbezirk Morbach haben mittlerweile erhebliche Investitionen getätigt, um einen Nichtraucherbereich zu schaffen. Kontrollen werden nur im Rahmen der personellen Möglichkeiten des Ordnungsamtes durchgeführt. So wurde bei nächtlichen Gaststättenkontrollen auch das Nichtraucherschutzgesetz überprüft. Ein eklatanter Verstoß bei einer Großveranstaltung wird mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren in den nächsten Wochen abgeschlossen. Weitere Kontrollen werden im Rahmen der üblichen Außendienste mit erledigt. Separate Kontrollen werden nicht durchgeführt. Ein Nichtraucher hat sich direkt beim Ministerium beschwert, das an das Ordnungsamt verwiesen hat. Der Betroffene hat sich allerdings dort noch nicht gemeldet. Weitere Anzeigen oder Beschwerden liegen nicht vor. (doth)

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