Eibes will Rechtssicherheit

Müssen Ortsvorsteher in nicht-öffentlichen Sitzungen des Morbacher Gemeinderates, wie bereits in der jüngsten Sitzung praktiziert, künftig draußen vor der Tür bleiben? Diese Frage ist nach Auffassung des Morbacher Bürgermeisters Gregor Eibes nicht abschließend geklärt. Er will das Innenministerium selbst kontaktieren.

Morbach. In der jüngsten Sitzung des Morbacher Gemeinderats kam es zu einer protokollarischen Neuerung. Vor Beginn des nicht-öffentlichen Teils mussten nicht nur Pressevertreter und Zuhörer, sondern auch die Ortsvorsteher und stellvertretenden Ortsvorsteher, die nicht gleichzeitig dem Gemeinderat angehörten, den Raum verlassen (der TV berichtete). Die Ortsvorsteher waren zuvor in einer Dienstbesprechung über die Neu-Regelung informiert worden. Bürgermeister Gregor Eibes berief sich dabei auf die Gemeindeordnung und die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung. Diese habe er zuvor konsultiert. Pressesprecher Alfons Kuhnen von der Kreisverwaltung äußerte sich wenige Tage später anders: Ortsvorsteher können auch an nicht-öffentlichen Sitzungen im Gemeinderat teilnehmen. Die Anwesenheit in nicht-öffentlichen Ausschuss-Sitzungen beschränke sich dagegen auf die Sitzungen, in denen die Belange des Ortsbezirks berührt sind. Heribert Knob, Fraktionssprecher der CDU, nimmt den Bürgermeister, der ebenfalls den Christdemokraten angehört, in Schutz: Eibes habe sich "im Einklang mit Gemeindeordnung und Kreisverwaltung" befunden, "denn ihm war zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, dass sich inzwischen eine andere Rechtsauffassung durchgesetzt hat". Neue Interpretation des Innenministeriums

Und in der Tat, so ist es: Die Gemeinde Morbach hatte sich schon vor einiger Zeit mit der Kommunalaufsicht abgestimmt, genauer gesagt im Jahr 2005. Die aktuelle Rechtsauslegung der entsprechenden Paragrafen der Gemeindeordnung, über die der TV berichtet hatte, beruhte allerdings auf einem Schreiben des Innenministeriums vom Dezember 2006 an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD). Die Kreisverwaltung selbst wurde nach eigener Aussage von diesem Schreiben erst in einer Besprechung mit der ADD Ende Mai informiert. Nach Angaben von Kuhnen sah man zu diesem Zeitpunkt "keinen aktuellen Aufhänger", um in der Sache tätig zu werden und über die neue Verfahrensweise zeitnah zu informieren. Bürgermeister: Beschlüsse sind sonst anfechtbar

Eibes selbst sieht die Angelegenheit "völlig emotionslos", wie er sagt. Auch wenn er selbst nach seinem Amtsantritt 1997 eingeführt hatte, dass die Ortsvorsteher in nicht-öffentlichen Ausschuss-Sitzungen "nicht mehr im kalten Flur warten mussten", bis ihre Angelegenheit aufgerufen wurden: Im Nachhinein seien Zweifel an der Vorgehensweise aufgetaucht, die gravierende Folgen hätten haben können. Wenn die Anwesenheit der Ortsvorsteher nicht rechtens sei, dann könnten in einer solchen Sitzung gefasste Beschlüsse durchaus angefochten werden. Das sei bisher allerdings noch nicht passiert. Darüber, dass die Gemeinde über die neue Entwicklung nicht informiert wurde, ärgert sich der Bürgermeister nach eigener Aussage nicht. Schließlich habe man sich in Morbach nach der damaligen Rechtsauskunft auch mit der Umsetzung Zeit gelassen.Nach Ansicht von Eibes ist nach wie vor nicht eindeutig geklärt, ob die Ortsvorsteher künftig an den nicht-öffentlichen Sitzungen des Rates teilnehmen dürfen. Gänzlich offen bleibt für ihn die Frage, wie man mit den stellvertretenden Ortsvorstehern umgeht. Denn auch diese nehmen an Sitzungen teil, wenn die Dorf-Chefs verhindert sind oder eben als Ratsmitglieder in der kommunalen Runde sitzen. Deshalb möchte er die Angelegenheit mit dem Mainzer Innenministerium selbst schnellstmöglich klären - und zwar bis spätestens Dienstag, 11. September. Auf diesen Tag ist die nächste Sitzung des Morbacher Gemeinderats terminiert.

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