Erfolg für Dellwo

NEUNKIRCHEN/THALFANG. Wann darf ein Ortsbürgermeister im Verbandsgemeinderat das Wort ergreifen? Mit dieser Frage musste sich die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich befassen. In einer Auseinandersetzung zwischen Richard Pestemer, Ortsbürgermeister in Neunkirchen, und dem Verbandsgemeindebürgermeister gab sie Hans-Dieter Dellwo Recht.

Pestemer hatte sich an die Institution gewandt, nachdem ihm in der vergangenen Sitzung des Verbandsgemeinderats das Rederecht entzogen worden war. Der Neunkirchener hatte in dieser Sitzung gleich zweimal sprechen wollen. Zum einen äußerte er sich zum Thema Windkraft im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan. Bürgermeister Hans-Dieter Dellwo, der die Sitzung leitete, ließ ihn gewähren. Anders bei der Resolution im Zusammenhang mit dem damals gefährdeten Bundeswehr-Standort Hermeskeil: Die Ratsmitglieder diskutierten, während Pestemer seine Bedenken zur Resolution, die seinerzeit nicht verabschiedet wurde, nicht öffentlich machen durfte. Die Kommunalaufsicht, die sich nach eigenen Angaben auch mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier abgesprochen hatte, gab Dellwo Recht. Beim Thema Windkraft sieht die Kommunalaufsicht die Interessen der Ortsgemeinden als tangiert an, während im Zusammenhang mit dem Erhalt des Bundeswehr-Standorts die Belange Neunkirchens nicht berührt seien. Die Begründung: "Nicht jede mittelbare und reflexartige Betroffenheit" sei geeignet, ein Rederecht eines Dorfchefs zu begründen. Grundsätzlich sei es sinnvoll gewesen, dass Pestemer die Kommunalaufsicht angerufen habe, nimmt Dellwo gegenüber dem TV Stellung. Schließlich sei es auch in seinem Interesse, dass es in diesem Punkt mehr Rechtssicherheit gebe. Der VG-Bürgermeister freut sich nach eigenen Angaben, dass er in seiner Rechtsauffassung bestätigt wurde. Pestemer sieht das anders: Es sei ihm unverständlich, wieso sich Ortsbürgermeister in einer so elementaren Frage nicht zu Wort melden dürften, äußerte er. Der neue Bürgermeister von Neunkirchen weist darauf hin, dass weder die Ortsgemeinden noch der Verbandsgemeinderat Kompetenzen hätten, eigenverantwortlich Entscheidungen hinsichtlich des weiteren Erhalts oder der Konversion des Bundeswehrstandorts zu fällen oder gar umzusetzen.Dorfchef kritisiert "unzulässige Auslegung"

An einer originären Zuständigkeit mangele es in diesem Fall der Verbandsgemeinde schließlich ebenso wie den Ortsgemeinden, argumentiert Pestemer weiter. Aber: Die vielfältigen Folgen der militärischen Belastung in der Region würden die Menschen unmittelbar spüren. Mit der Antwort der Kommunalaufsicht ist der Neunkirchener Bürgermeister alles andere als zufrieden. Statt um eine "reflexartige Betroffenheit" gehe es um die Wahrung grundlegender demokratischer Rechte und Pflichten. Bei der in Pestemers Augen "unzulässigen Auslegung" bleiben nach seiner Auffassung die Interessen der Ortsgemeinden unberücksichtigt. Das widerspreche nicht nur dem Sinn des Gesetzes, es erschüttere zudem das Vertrauen der Bürger in die demokratischen Institutionen, meint der Neunkirchener Dorfchef: Denn damit werde der weit verbreiteten Auffassung Vorschub geleistet: "Die da oben machen eh, was sie wollen."

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