Erfolglose Beschwerde

Verstoßen zu hohe Umlagen gegen verfassungsmäßig verbriefte Rechte der Ortsgemeinden? Grundsätzlich hält der Verfassungsgerichtshof dies für möglich. Eine entsprechende Beschwerde der Ortsgemeinde Neunkirchen wurde allerdings abgewiesen.

Neunkirchen/Koblenz. Die Frage dürfte auch für andere Kommunen interessant sein: Ist das Recht auf kommunale Selbstverwaltung gewahrt, wenn die Gemeinden durch Umlagen keine finanziellen Spielräume mehr haben? Generell beantworten die Juristen des Koblenzer Verfassungsgerichtshofs diese Frage mit einem Nein. Für den 150-Einwohner-Ort Neunkirchen können die Richter dies allerdings nicht erkennen. Doch der Reihe nach: Neunkirchen sei vielleicht "weniger sexy als Berlin, aber genau so arm", hatte Ortsbürgermeister Richard Pestemer in Anspielung auf das bekannte Zitat des Berliner Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit vor rund einem Jahr vor dem Verwaltungsgericht Trier argumentiert. Eine Verfassungsklage der Berliner für eine finanzielle Unterstützung des Bundes war damals gerade abschlägig beschieden worden. Doch sei's drum, Neunkirchen sei aufgrund der zu zahlenden Umlagen an Kreis und Verbandsgemeinde (VG) nicht mehr handlungsfähig. Kritisiert wurden in dem Zusammenhang die freiwilligen Leistungen der VG Thalfang, etwa für den Betrieb des Hallenbads. Die Trierer Richter wiesen die Klage damals zurück. Ein Antrag auf Berufung der Zulassung wurde ebenfalls abgelehnt. Jetzt blieb auch eine Verfassungsbeschwerde erfolglos (AZ VGH B 10/07). Die Koblenzer Richter folgten der Argumentation der Ortsgemeinde nicht. Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung sei zwar nicht mehr gewahrt, wenn keine finanziellen Spielräume mehr bestünden. Eine derartige Einschränkung habe die Ortsgemeinde "zwar behauptet, aber nicht substantiiert dargelegt". Der Beschluss ist rechtskräftig. In Thalfang wertet man den Beschluss positiv: "Unsere Rechtsposition wird damit abschließend und nachhaltig bestätigt", sagt Michael Suska, Finanz-Chef im Rathaus. Die Entscheidung mache deutlich, dass die freiwilligen Ausgaben etwa für das Erholungs- und Gesundheitszentrum umlagepflichtig seien. Nicht glücklich mit dem Beschluss ist der Neunkirchener Bürgermeister. Die Ablehnung der Beschwerde resultiere daher, dass die "Deichgrafen, sprich die obersten Richter, in höchster Not einen Dammbruch verhindern wollten". Ein anderslautendes Urteil hätte weitreichende Konsequenzen gehabt.

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