Falscher Vorname, neue Formulare

HUNDHEIM. Kleine Ursache, große Wirkung: Wegen eines falschen Vornamens mussten alle Stimmzettel für die Wahl des Hundheimer Ortsbeirates neu gedruckt werden.

Einem Briefwähler fiel es auf: Der Kandidat für den Ortsbeirat Hundheim heißt nicht Andreas, sondern Alexander Dolinger. "Wir haben alles mehrfach geprüft und verglichen", versichert Theo Gätz, Büroleiter im Morbacher Rathaus. Und doch ist das Versehen passiert. Möglicherweise wohl deshalb, weil unter dem Namen des besagten Kandidaten ein Bewerber stand, der tatsächlich Andreas heißt. Die Konsequenz: Alle Stimmzettel für die 544 wahlberechtigten Hundheimer mussten neu gedruckt werden. Zu den Kosten konnte Gätz noch nichts sagen: "Wir haben noch keine Rechnung." Wer am Sonntag den Gang zur Wahlurne macht, wird nichts merken. Er erhält einfach den neuen Stimmzettel. Bei den Briefwählern wird es schon schwieriger. Etwa 30 Wahlberechtigte, die bislang Briefwahl beantragt hatten, wurden erneut angeschrieben und auf den Fauxpas aufmerksam gemacht. Wer seine Briefwahl-Unterlagen noch nicht an die Morbacher Verwaltung zurückgesandt hatte, wurde gebeten, den Stimmzettel durch die korrigierte Fassung auszutauschen. Wer bereits seine Stimme abgegeben und das Formular zurückgeschickt hatte, sollte ein neues ausfüllen.Mancher Briefwähler musste zweimal abstimmen

Die Stimmzettel werden noch am Wahlabend ausgetauscht, ohne dass sie geöffnet werden. Und das geht so: Die Briefumschläge sind mit Aufklebern versehen, aus denen hervorgeht, aus welchem Wahlbezirk der Stimmzettel stammt. "Und den Aufkleber haben wir leicht abgeändert." So können die Helfer im Wahllokal ohne Probleme erkennen, welche Stimmzettel "alt" und welche überarbeitet sind. Die Fehlerhaften werden aussortiert, weggelegt und ungeöffnet aufbewahrt - für den Fall der Fälle. Denn es sei nicht auszuschließen, dass wegen des Versehens die Wahl zum Ortsbeirat angefochten werde, "obwohl wir alles getan haben, um den Fehler zu heilen", so Theo Gätz weiter. Mit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ist die Vorgehensweise abgestimmt. Und was, wenn jemand nur auf dem ersten Stimmzettel, nicht aber auf der korrigierte Fassung sein Kreuzchen gemacht hat? Der Fall wird laut Gätz so behandelt, als ob der Wähler von seinem Stimmrecht keinen Gebrauch gemacht hatte.

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