Fünf fliegen nicht auf den Hahn

Die Hahn-Betreibergesellschaft steht in den Startlöchern, was den Ausbau angeht. Um 800 Meter soll die Rollbahn auf dann 3800 Meter verlängert werden. Doch zunächst sind die Juristen am Zug. Kommunen, Verbände und Privatpersonen ziehen vor den Kadi. Vier Klagen liegen dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz bereits vor: von der Verbandsgemeinde Traben-Traben-Trarbach, der Einheitsgemeinde Morbach, dem BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) und dem Naturschutzbund (Nabu). Auch mindestens einen Privatkläger soll es geben. Während für die betroffenen Kommunen die Frist bereits abgelaufen ist, haben Privatpersonen Zeit bis 7. März. In Koblenz rechnet man damit, dass weitere Betroffene vor Gericht ziehen, da die Frist noch läuft.TRABEN-TRARBACH: Die VG Traben-Trarbach hat am 27. Januar Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss eingereicht. Ihr geht es um die Qualität des Enkircher Trinkwassers und die Gesundheit der Bevölkerung. Das Trinkwasser wird aus einem Brunnen im Ahringstal gewonnen und unter anderem direkt mit Wasser aus dem Ahringsbach gespeist. Laut Planfeststellungsbeschluss hat der Flughafen von der Oberen Wasserbehörde die Genehmigung, das mit Enteisungsmitteln kontaminierte Oberflächenwasser der Start- und Landebahn in den Waschbach zu leiten, der wiederum in den Ahringsbach mündet.MORBACH: Auch die Klage der Einheitsgemeinde liegt bereits beim OVG vor. Bürgermeister Gregor Eibes und sein Gemeinderat wollen vor allem erreichen, dass die Orte Hundheim, Hinzerath und Wederath in den Genuss von Lärmschutzmaßnahmen kommen. "Wir sind der Überzeugung, dass der Maximalpegel von sechs Flügen mal 67 Dezibel/A pro Nacht der richtige Wert ist." Nur sechsmal pro Nacht sollen Bürger dieser Lärmkulisse ausgesetzt sein. Wird es lauter oder häufiger gleich laut, sollen die Bürger Schallschutz bekommen. Diese Richtgröße hatten Anwohner im Zusammenhang mit dem Flughafen Frankfurt-Hahn in der Vergangenheit bereits 1997 erfolgreich eingeklagt. Die Luftfahrtbehörde hatte in ihrer Entscheidung im Dezember allerdings einen großzügigeren Maßstab angelegt. Das will man Morbach nicht hinnehmen.BUND: Die Klage des BUND, Landesverband Rheinland-Pfalz, konzentriert sich in erster Linie auf das Vorkommen der seltenen Mopsfledermaus in der Nähe des Flughafens Frankfurt-Hahn. Das Jagdgebiet des unter Artenschutz stehenden Tieres erstrecke sich auf das Flughafengelände. Die Naturschützer befürchten, dass nach der Rodung die Quartierbäume von zwei nachgewiesenen Kolonien sowie weiterer Wochenstuben der Mopsfledermaus vernichtet werden. Außerdem wirft der BUND dem Flughafen rechtswidriges Verhalten vor. Grund: Der Planfeststellungsbeschluss sei dem BUND nicht zugeleitet worden. Dabei sei effektiver Rechtsschutz verwehrt worden. Der Flughafen hatte sofort nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses noch zwischen Weihnachten und Silvester 30 Hektar Waldflächen an der Hunsrückhöhenstraße gerodet. Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Nachtflughafen Hahn sprach von einer "Nacht- und Nebelaktion".Initiative unterstützt Privatkläger

NABU: Auch der Nabu Rheinland-Pfalz klagt beim OVG gegen den Planfeststellungsbeschluss. Inhaltlich deckt sich diese Klage mit der des BUND. Sowohl die VG Traben-Trarbach, Nabu als auch der BUND hatten neben der Klage per Eilverfahren auch die "Herstellung der aufschiebenden Wirkung" beantragt, um weitere Baumaßnahmen zu verhindern.PRIVATKLÄGER: In der Zwischenzeit hat sich nach Aussagen der Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn zudem ein Privatkläger gefunden, der von der Gruppe unterstützt wird. Die Person, die in dem Bereich wohnt, für den die Einheitsgemeinde Lärmschutz einklagen will, geht es nachTV -Informationen um den Krach. Doch solle laut Olaf Simon und Uwe Andretta, beide Sprecher der BI, die Plan-Rechtfertigung angefochten werden. "Es gibt viele interessante Anhaltspunkte", versichert Simon. Nach seinen Aussagen wird die BI die Klage finanzieren. Diesmal wolle die Gruppe anders als bei einer früheren Klage nur eine Person unterstützen, um das finanzielle Risiko zu mindern.

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