Ganz und gar nicht sachgerecht

Die Planungshoheit ist ein grundgesetzlich garantiertes Recht der Gemeinden. Nur aus übergeordneten Interessen des Allgemeinwohls darf darin eingegriffen werden. Auch die Raumordnungsplanung hat - wie es im Artikel richtig heißt - "die beabsichtigte Flächennutzungsplanung zu berücksichtigen", darf die Gemeinden also nicht bevormunden.Übergeordnete Interessen können selbstverständlich auch Belange des Natur- und Umweltschutzes sein, was ja auch gegen Standorte von Windenergieanlagen mit besonderer Vorliebe ins Feld geführt wird. Aber: Die Abwägung entgegenstehender Interessen des Naturschutzes muss sich - soll sie kein Eingriff in die Planungshoheit sein - im Raumordnungsverfahren "an einem sachgerechten Kriteriengerüst entlang bewegen". Und da ist der Knackpunkt: Sachgerecht ist es ganz und gar nicht, wenn großräumig ganze Landschaftsteile für die Windenergienutzung zu Ausschlussbereichen erklärt werden. Damit werden einseitig der reinen Landschaftsästhetik wichtige Funktionen der Landschaft geopfert.Niemand bestreitet heute ernsthaft die Gefahren des Klimawandels. Auch der Einfluss der Kraftwerksabgase auf die Versauerung des Niederschlags und damit der Böden ist lange als großes Schadenspotenzial bekannt. Die Erkenntnis setzt sich durch, dass wir dem nur durch konsequentes Handeln entgegentreten können: Durch Energiesparen, durch effizienten Einsatz von Energie und durch Umstieg auf regenerative Energien. Nur alle Maßnahmen zusammen und alle regenerativen Energien gemeinsam in einem sinnvollen Mix werden unsere herkömmliche Energieversorgung ablösen können. In diesem Kanon hat die Windenergie als ausgereifte Technologie der Stromgewinnung einen unverzichtbaren Platz.Bei der Standortsuche gilt daher: Auch die Landschaft braucht Schutz vor dem Klimawandel, damit ihre Funktion als Lebensraum für uns Menschen erhalten bleibt. Wenn nicht andere wichtige Dinge, zum Beispiel Naturschutzgebiete oder der Schutz vor unzumutbaren Beeinträchtigungen, zu berücksichtigen sind, bewegt sich die Entscheidung für Windenergieanlagen im Rahmen der Planungshoheit.Landschaftsschutzgebiete und Naturparks oder Waldflächen stehen nicht per se der Windenergienutzung entgegen.Heide WeidemannLandesvorsitzendes des BUND54492 Erden heidelind.weidemann@bund-rlp.de

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