Gericht muss entscheiden

Vielen Horbruchern war der Vorgang ohnehin ein Dorn im Auge. Nun muss sich auch die Kreisverwaltung stärker als vorher vermutet positionieren: Der Streit über den Abriss der Hirschfelder Mühle und den damit verbundenen Neubau des Wohnkomplexes Didenko geht weiter.

Horbruch. (vm) Der stellvertretende Bürgerbeauftragte des Landes, Peter Schöpflin, hat sich auf Wunsch der Gegner des Mühlen-Abrisses mit der Thematik befasst. Unterdessen hat Bauherr Vladimir Didenko, der die Mühle von "Hahn"-Geschäftsführer Jörg Schumacher erworben hatte, sein Anliegen beim Verwaltungsgericht Koblenz vorgebracht.

Dezernent Jürgen Schlöder erläutert den Sachstand: Mit Bescheid vom 20. Mai 2008 hatte die Kreisverwaltung Birkenfeld die Beseitigung der ohne Genehmigung errichteten Bauteile - ein Vordach, eine Außentreppe, die Einzäunung und eine Art Schwimmbecken - angeordnet. Dem Bauherrn wurde dafür eine Frist von zwei Monaten gesetzt. Ferner wurde die sofortige Vollziehung der Verfügung angeordnet. Gegen diese Verfügung legte Didenko am 3. Juni fristgerecht Widerspruch ein. Eine Begründung ist bisher nicht erfolgt, so Schlöder. Wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung haben der Widerspruch und auch eine folgende Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung.

Nun hat der Bauherr beim Verwaltungsgericht Koblenz einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gestellt. Die Kreisverwaltung soll nun Stellung dazu nehmen. Falls der Antrag erfolgreich sein sollte, bliebe die Entscheidung im Widerspruchsverfahren und dem sich möglicherweise anschließenden Klageverfahren abzuwarten, ehe eine Vollstreckung der Verfügung erfolgen könnte. Falls das Gericht den Antrag ablehnt, können zunächst ohne eine endgültige Entscheidung über den Bestand der Beseitigungsverfügung die angedrohten Zwangsmittel unmittelbar nach Ablauf der Frist umgesetzt werden.

Zwischenzeitlich hat auch der stellvertretende Bürgerbeauftragte die Stellungnahme der Kreisverwaltung Birkenfeld ausgewertet. Ihm sei mitgeteilt worden, dass die Mühle seit Jahrzehnten in einem schlechten baulichen Zustand gewesen sei, was auch Mitarbeiter der Kreisverwaltung festgestellt hätten. Im Sommer 2007 habe sich dann herausgestellt, dass Didenko, anders als genehmigt, gebaut habe. Der Bauherr habe betont, dass die Grundmauern des alten Gebäudes eingestürzt seien. Deshalb sei eine erweiterte Baugenehmigung erteilt worden. Allerdings wurde Didenko ein Bußgeld auferlegt, weil er bereits vor dem Stellen eines erweiterten Antrags zu bauen begonnen hatte. Nach dieser Erweiterung der Baugenehmigung habe die Kreisverwaltung Birkenfeld festgestellt, dass der Bauherr erneut in nicht genehmigtem Rahmen agierte. So sei es zu der aktuellen Abrissverfügung gekommen, gegen die Didenko Widerspruch eingelegt hat.

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