Gericht weist den Weg

MALBORN. (iro) Der Ausbau von Gemeindestraßen kann nicht Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein. Das entschieden Koblenzer Richter und erteilten einer Malborner Initiative eine Abfuhr.

Die Bürgerinitiative, die den Ausbau der zwei Malborner Straßen "Auf der Buhs" und "In der Träf" per Bürgerbegehren verhindern oder nur in einer "abgespeckten Version" realisiert sehen will, bekam vom Oberverwaltungsgericht in Koblenz mit einer Eilentscheidung einen Dämpfer (Az: 2 B 10031/07.OVG) Danach kann ein Straßenprojekt nicht mit einem Bürgerbegehren verhindert werden. Zwar sei nach der Gemeindeordnung ein Bürgerbegehren unter anderem über die Errichtung, wesentliche Erweiterung und Aufhebung einer öffentlichen Einrichtung zulässig, aber nach Auffassung des Gerichts fallen darunter nur solche Einrichtungen, auf deren Nutzung insbesondere die Einwohner einen Anspruch hätten. Öffentliche Straßen dagegen stünden "jedermann ungefragt und unentgeltlich zur Nutzung offen". Gegen das Urteil sind keine Rechtsmittel mehr möglich. Allerdings handelt es sich lediglich um die letztinstanzliche Eil-Entscheidung (der TV berichtete). Im Hauptverfahren muss sich noch das Verwaltungsgericht in Trier mit dem Thema befassen. Mit dem begehrten "Eilrechtsschutz" hatte die Bürgerinitiative (BI), die nach eigenen Angaben 85 Prozent der Anlieger der betroffenen Straßen vertritt, verhindern wollen, dass vor der Entscheidung in der Hauptsache Fakten geschaffen werden. Nicht ohne Grund: Denn am gestrigen Abend tagte der Gemeinderat Malborn. Auf der Tagesordnung stand die Vergabe der beiden Straßenbau-Vorhaben. (Die Entscheidung lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.) Anlieger reagieren nicht überrascht

Mit einem solchen Urteil hatten die Anlieger durchaus gerechnet: "Wir gehen schon davon aus, dass das Verwaltungsgericht eher die Verwaltung stützt", sagte Ansgar Brück, einer der Sprecher der Gruppe. Doch der Kampfgeist ist nicht verflogen. Obwohl Brück sich noch nicht mit den anderen Mitstreitern besprochen hat, ist für ihn klar: "Wir werden nicht klein beigeben." Nach Auffassung der BI müssten die beiden Straßen nicht komplett saniert werden. Die groben Kosten wurden im vergangenen Jahr auf 550 000 Euro geschätzt. In der Straße "In der Buhs" müsse, so die Auffassung von Brück, lediglich die Randbefestigung und die obere Teerschicht erneuert werden. Überflüssig sei der neue Kanal mit einer zusätzlichen Oberflächenentwässerung. Die Straße "In der Träf" befinde sich zu zwei Dritteln in einem "sehr guten Zustand". "Wir haben uns an bestehende Gesetze gehalten. Unsere Auffassung ist nun bestätigt worden", kommentierte Ortsbürgermeisterin Gabriele Neurohr das Urteil. Der Rat hatte vor der gerichtlichen Auseinandersetzung die Zulassung des Bürgerbegehrens abgelehnt. Die Ortsbürgermeisterin will die Aufträge weiterhin vergeben. Mit Ausschreibung und Submission sei man schließlich Verpflichtungen eingegangen.

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