Gerichte sollen entscheiden

MALBORN. Die Gemeinden Horath und Talling halten an ihrer Absicht fest, auf ihrer Gemarkung Windräder aufzustellen. Das machten Vertreter der beiden Orte auf der jüngsten Verbandsgemeinderatssitzung in Malborn deutlich. Die Mehrheit des Gremiums blieb dagegen bei ihrer Haltung, keine weiteren Anlagen zuzulassen.

Zu Beginn der Sitzung des Verbandsgemeinderates Thalfang sorgte ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes für Gesprächsstoff. Die Koblenzer Richter hatten im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens den gemeinsamen Bebauungsplan "Auf dem Siebert" der vier Ortsgemeinden Berglicht, Breit, Büdlich und Heidenburg für nichtig erklärt.Damit gelte in dem Bereich für Vorhaben zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Vorrangzone wieder der so genannte "Privilegierungstatbestand", teilte Bürgermeister Hans-Dieter Dellwo mit. Das heißt: Das Baurecht sieht ein Vorrecht für Windkraft-Vorhaben überall da, wo nichts Gegenteiliges geplant sei. Das Gericht habe einen Verfahrensfehler darin gesehen, dass die vier Ortsgemeinden einen gemeinsamen Bebauungsplan aufgestellt hatten, erläuterte Dietmar Jäger, SPD-Ratsmitglied und Ortsbürgermeister der betroffenen Gemeinde Heidenburg.Zwar standen nicht die Konsequenzen der jüngsten Rechtsprechung auf der Tagesordnung, sondern die Beratung und Beschlussfassung über Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Teilfortschreibung "Windkraft" des Flächennutzungsplans, doch natürlich spielte die Entscheidung in der Debatte eine Rolle.Manfred Kimmling (FDP) und Hermann-Josef Weinig (CDU) setzten sich dafür ein, dass der Verbandsgemeinderat seine Grundsatzentscheidung, keine weiteren Windräder zuzulassen, überdenken soll. "Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass andere Gemeinden auch Anlagen bekommen", argumentierte Kimmling.Tallings Beigeordneter: Begründung ist "fragwürdig"

Auch Weinig zeigte kein Verständnis dafür, dass man zusätzliche "weiße Riesen" ablehne, die die Gemeinden nichts kosten und Pacht einbringen würden. Bei vier Ja-Stimmen wurde ein entsprechender FDP-Antrag abgelehnt.Reinhard Krämer, der zweite Beigeordnete der Ortsgemeinde Talling, hoffte, mit einer persönlichen Erklärung das Gremium in letzter Minute umstimmen zu können. Denn die von Talling vorgesehenen Flächen seien die einzigen, gegen die im Rahmen der Regionalplanung keine Ausschlusskriterien vorliegen. Krämer hält die Begründung der Verbandsgemeinde-Verwaltung für "äußerst fragwürdig", die auf die erheblichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild abhebt. Sollte die "Vernunft sich nicht durchsetzen", wolle Talling seine Interessen notfalls auch gerichtlich durchsetzen.Das ist auch in Horath der Fall. Ortsbürgermeister Helmut Schuh suchte in der Sitzung bereits nach möglichen Angriffspunkten.Er erinnerte an ein Schreiben aus dem November vergangenen Jahres, in dem er darauf hingewiesen hatte, dass möglicherweise bei Ratsmitglied Gereon Haumann als Geschäftsführer eines Hotels ein Sonderinteresse vorliege. Schuh forderte Bürgermeister Dellwo auf, in dem Punkt eine "widerspruchsberechtigte Entscheidung" herbeizuführen. Schuh räumte möglicherweise auch bei seiner eigenen Person ein Sonderinteresse ein.Dellwo verwies auf ein allgemeines Antwort-Schreiben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, ließ aber für die aktuelle Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit abstimmen. Das Gremium sah keinen Grund, Haumann und Schuh von Debatte und Entscheidung auszuschließen. Bei jeweils bis zu vier Gegenstimmen blieb es bei den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlüssen. "Ob Talling berechtigte Interessen in Sachen Windräder hat, darüber kann man grundsätzlich diskutieren", meldete sich nach der Abstimmung Bettina Brück (SPD) zu Wort. Abgeschreckt habe sie die Aussage Krämers, dass Talling den Rechtsweg beschreiten wolle. "Wir wollen uns nicht zu einer Entscheidung drängen lassen."

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