Großes Interesse und eine Enttäuschung

Bernkastel-Kues/Trier · Am Landgericht Trier ist am Dienstag der Prozess gegen einen Ex-Mitarbeiter der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues fortgesetzt worden. Ehemalige Kollegen sollten helfen, den Fall aufzuklären.

Bernkastel-Kues/Trier Selten ruft ein Prozess so viel öffentliches Interesse hervor wie die Verhandlung gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Verbandsgemeinde (VG) Bernkastel-Kues wegen des Verdachts der Untreue.
Auch zum gestrigen zweiten Verhandlungstag am Trierer Landgericht kamen mehr als 20 Zuhörer.

Die Zeugenaussagen: Rund 90 Minuten musste der ehemalige Büroleiter der VG Bernkastel-Kues dem Gericht unter Vorsitz von Richter Armin Hardt, dem Staatsanwalt und den beiden Verteidigern Rede und Antwort stehen.
Er schilderte vor Gericht, wie er im Herbst 2011 aufgrund eines ersten Verdachts gegen den heute 64-Jährigen aus dem Urlaub gerufen wurde und wie sich aus seiner Sicht dieser Verdacht nach und nach durch mehrere Recherchen erhärtete. Auf 11 000 Euro in neun Monaten habe sich der Fehlbetrag nach diesen Recherchen summiert. "Persönlich war das einer der größten Enttäuschungen, die ich erlebt habe", sagte der heutige Pensionär. Zuvor habe es gegen den Angeklagten nie ähnlich gelegene Verdachtsmomente gegeben. Weitere ehemalige Kollegen ließen in ihren Aussagen wenig Zweifel daran, dass sie den Angeklagten für denjenigen halten, der Geld aus der Kasse genommen haben soll.

Der erste Verhandlungstag: Zweieinhalb Stunden hatte die Verlesung der Anklage gedauert. Demnach soll der 64-Jährige zwischen Ende 2006 und Herbst 2011 als Angestellter der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues in 209 Fällen Geld veruntreut haben, wobei er laut Anklage in 198 Fällen gewerbsmäßig gehandelt haben soll (siehe Info).
Der Angeklagte bestritt die Taten. Er habe nie finanzielle Probleme gehabt und auch kein Motiv, das Geld zu veruntreuen.

Die weiteren Termine:
Mit der Vernehmung weiterer Zeugen wird der Prozess am Dienstag, 7. März, 9 Uhr, am Landgericht Trier fortgesetzt. Weitere Verhandlungstage sind auf den 14. und 21. März terminiert. Gestern sagte einer der beiden Verteidiger, zusätzlich zu den bisher geladenen Zeugen womöglich noch weitere hören zu wollen.GEWERBSMäßIGE UNTREUE


Extra

(red) Gewerbsmäßig handelt, wer sich aus wiederholter Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende, nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle verschaffen will. Dabei ist wichtig, dass es nicht darauf ankommt, dass der Täter wiederholt die Tat begeht, sondern er lediglich plant, die Tat zu wiederholen. Eine Gewerbsmäßigkeit kann somit auch bereits bei der ersten Tat vorliegen.

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