Hang zur Gewalt

TRIER/MORBACH. (ako) Vor der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Trier muss sich ab heute ein 54-jähriger deutscher Staatsangehöriger aus Morbach verantworten.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft ist buchstäblich gewaltig: 30 Mal Körperverletzung, davon 14 Mal schwer, in einem Fall zugleich Vergewaltigung und in einem weiteren Fall gepaart mit Freiheitsberaubung. Dabei sah sich der Angeklagte als Tierfreund: Er warf dem Opfer vor, seinen Hund falsch zu halten, und in den folgenden Auseinandersetzungen soll der Angeklagte seinen Kontrahenten mehrfach so mit Fäusten traktiert haben, dass der am Boden lag. Auch Schaltknüppel und Schaufelstiele sollen zum Einsatz gekommen sein, zudem habe der Angeklagte das wehrlose Opfer eine Nacht lang in einen Kellerraum eingesperrt. Zwei weibliche Gäste des Angeklagten, die bei ihm einquartiert waren, habe er ebenfalls aus nichtigen Anlässen misshandelt und von einer der Frauen habe er Geschlechtsverkehr verlangt. Die Weigerung wurde, so die Staatsanwaltschaft, mit Faustschlägen ins Gesicht quittiert, so dass die Frau schließlich vor der Gewalt kapituliert und nachgegeben habe. Der Prozess ist auf zwei Verhandlungstage terminiert.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort