Heidenburg will abwarten

HEIDENBURG. Bevor der neue Bebauungsplan der Nachbargemeinde Berglicht nicht rechtskräftig ist, sieht Heidenburg derzeit keinen akuten Handlungsbedarf. Auch auf eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wird wegen nicht zu erkennender Chancen verzichtet.

"Wir könnten eigentlich in Ruhe abwarten - und das will ich auch vorschlagen." Ortsbürgermeister Dietmar Jäger hatte seine Ratsmitglieder über den Sachstand in Sachen Normenkontrollverfahren (der TV berichtete) informiert: Heidenburg stellt sich auf weitere Klagen ein und auf Kosten, die auf die Gemeinde zukommen können. Ebenso wie die anderen drei Gemeinden Berglicht, Breit und Büdlich, die am Windpark "Auf dem Siebert" beteiligt sind. Denn das Koblenzer Oberwaltungsgericht hatte den gemeinsamen Bebauungsplan für nichtig erklärt.Statt einer Urkunde wären laut Baugesetzbuch vier oder alternativ beispielsweise ein Zweckverband erforderlich gewesen. Doch den wenig rosigen Aussichten zum Trotz teilten die Ratsmitglieder die Sichtweise ihres Gemeindechefs. Bei einer Enthaltung entschieden sie sich fürs Abwarten, bis der in Berglicht erforderliche neue Bebauungsplan in trockenen Tüchern ist.Wenn der Berglichter Bebauungsplan rechtskräftig ist, werde er in Heidenburg auch einen anstreben, erläuterte Jäger die Entscheidung. Der Hintergrund: Die Gemeinde will beim Aufstellen eines neuen Bebauungsplanes auf Nummer sicher gehen.Berglicht hingegen sei wegen zweier in 2001 gestellter privater Bauanträge zum Handeln gezwungen. Unabhängig davon stellt sich die Gemeinde auf eine weitere Klage derselben Firma ein. Denn die Koblenzer Richter wiesen in ihrer Urteilsbegründung auf zusätzliche Bedenken hin. Und zwar hinsichtlich der vertraglichen Beziehungen zwischen Gemeinden und Firma Abo-Wind, die den Windpark betreibt.Diese hätte den Bebauungsplan erarbeitet, Gutachten bestellt und ausgewertet und Vorschläge zur Abwägung der geäußerten Bedenken gemacht. Daher sei, so das Gericht, zweifelhaft, ob überhaupt eine Abwägung stattgefunden habe. Sollte der für bedenklich erachtete Interessenkonflikt, wenn derjenige der baut, auch plant, in einem weiteren Urteil bekräftigt werden, müssten allerdings etliche Kommunen mit einer Klage rechnen. Denn das Verfahren, das "Auf dem Siebert" angewandt wurde, sei derzeit bei Windkraft-Bebauungsplänen eher die Norm.Regressforderung korrigiert

Die Gemeinde muss laut Jäger auf jeden Fall bereits heute einige Tausend Euro für den formellen Irrtum berappen. Plus weitere 10 000 bis 15 000 Euro, so seine Schätzung, für den Fall, dass sich ein unabhängiges Büro mit einem neuen Bebauungsplan befasst. Ein Kostenpaket, das dann jeder der vier Gemeinden entsteht. Ortsbürgermeister Jäger bat, was das Urteil angeht, Schuldzuweisungen zu vermeiden. Der zuständige Mitarbeiter der Verbandsgemeinde sei damals der Ansicht gewesen, es seien vier Bebauungspläne erforderlich. Bei der Kreisverwaltung sei von einem die Rede gewesen. Möglicherweise sei man aber von vier Urkunden ausgegangen. Wo genau der Knackpunkt lag, sei heute schwer zu sagen. Windspeed-Geschäftsführer Erich Gasber korrigierte inzwischen allerdings den dem TV gegenüber angesprochene Schaden, der seiner Schätzung nach seinem Unternehmen entstanden ist, auf 200 000 Euro pro Anlage auf eine Laufzeit von 20 Jahren. Weiterer Bericht folgt.

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