Kein "Mindestlohn" für Ortsgemeinden

Die Klage der Ortsgemeinde Neunkirchen gegen den Landkreis Bernkastel-Wittlich in Sachen Kreis-Umlage (der TV berichtete) wird abgewiesen. So lautete zumindest der Tenor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier nach einer Verhandlung am gestrigen Dienstag.

Trier/Neunkirchen. Kreise können zur Deckung ihres Finanzbedarfs Umlagen von Gemeinden erheben. Gegen diese Praxis klagt der 150-Einwohner-Ort Neunkirchen. Ihm verbleiben nach den Ausführungen von Ortsbürgermeister Richard Pestemer vor dem Verwaltungsgericht in Trier nach Abzug aller Umlagen nur 3000 Euro. Werde noch das Salär des Dorf-Chefs abgezogen, befinde man sich bereits im Minus. Das ist für Pestemer nicht akzeptabel. Ortsgemeinden haben seiner Auffassung nach einen Anspruch auf eine finanzielle Mindest-Ausstattung - ähnlich dem Mindestlohn für Arbeitnehmer. Die Sitzung hätte zu Ende sein können, bevor sie richtig angefangen hatte. Der Grund: Rechtliche Angelegenheiten von Ortsgemeinden vor dem Verwaltungsgericht werden von der Verbandsgemeinde(VG)-Verwaltung wahrgenommen. Davon kennt die Gemeinde-Ordnung nach den Ausführungen von Richter Heribert Kröger nur zwei Ausnahmen: bei Streitigkeiten zwischen der Verbands- und der Ortsgemeinde sowie von Ortsgemeinden untereinander. "Konflikt um des Kaiser Bart"

Doch Pestemer hält den Vertreter der VG-Verwaltung in der Sache für "befangen". Schließlich habe die Ortsgemeinde Neunkirchen gegen die Verbandsgemeinde Thalfang, die die Belange von Neunkirchen vertreten sollte, in ähnlicher Sache prozessiert. Michael Suska, Finanz-Chef in der VG-Verwaltung sicherte zu, Anträge und Erläuterungen des Ortsbürgermeisters mitzutragen. Danach war der "Konflikt um des Kaiser Bart", wie es Richter Kröger formulierte, beendet. Dieser tat sich mit den Äußerungen Pestemers nicht leicht. "Ich kann ihren Ausführungen nur schwer folgen", räumte er mehrfach ein, bewies allerdings viel Geduld in der fast zweistündigen Sitzung.Ursprünglich war es lediglich um die Höhe der Kreis-Umlage für 2005 gegangen. Der Neunkirchener Rat hatte diese von 36,5 auf 29 Prozent verringert wissen wollen. Doch die gängige Umlage-Praxis verstößt nach Auffassung des Neunkirchener Ortsbürgermeisters grundsätzlich gegen geltendes Recht. Deshalb beantragte er, die Festsetzungen komplett nicht nur für 2005, sondern auch für 2006 und 2007 aufzuheben. Die Umlage werde nicht willkürlich festgesetzt, sondern habe im Jahr 2005 dem Landesdurchschnitt entsprochen, erläuterte die Gegenseite. Von Seiten der Aufsichtsbehörde werde der Kreis angewiesen, seine Einnahme-Möglichkeiten auszuschöpfen, erklärte Geschäftsbereichsleiter Ralph Scheid. In der Verhandlung kam es zu keiner Entscheidung. Doch schon am Dienstagmittag teilte das Gericht den Prozess-Beteiligten den Tenor des Urteils mit: Die Klage wird abgewiesen.

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