Keine Fähigkeit zum "sachgemäßen Vortrag"

Mit 28 mit Teeröl imprägnierten Bahnschwellen auf einem Grundstück in Neunkirchen befassen sich die Juristen schon länger. Inzwischen liegt ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vor, das allerdings nur in einer Formalie entschieden hat.

Neunkirchen/Koblenz. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) beschäftigte sich im Zusammenhang mit dem so genannten Bahnschwellen-Prozess mit der Frage, ob der Neunkirchener Ortsbürgermeister Richard Pestemer im Prozess einen Privatmann aus Malborn als "Beistand" hinzuziehen durfte. Die Ortsgemeinde Neunkirchen klagt, um zu erreichen, dass die VG Thalfang für die Entfernung der mit Teeröl imprägnierten Bahnschwellen sorgt. Im Verwaltungsrecht kann sich erstinstanzlich jeder selbst vertreten oder sich von einen Beistand unterstützen lassen. Anders als ein bevollmächtigter Anwalt muss dieser Beistand kein Jurist sein, aber die "Fähigkeit zum sachgemäßen Vortrag haben". Genau diese Fähigkeit sprachen die Trierer Richter unter dem Vorsitz von Reinhard Dierkes in einer Verhandlung im August der von Pestemer vorgeschlagenen Person ab: dem 62-jährigen Privatier Klaus Münch aus Malborn. Das Ansinnen wurde zurückgewiesen. Die Verhandlung werde nur fortgesetzt, so der Richter, wenn in der Frage auf Rechtsmittel verzichtet werde. Pestemer und Münch waren dazu nicht bereit und legten Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz ein. Diese wurde inzwischen zurückgewiesen. Die Trierer Juristen hätten ihre Entscheidung auf einen Eindruck gestützt, den sie anlässlich einer früheren Verhandlung gewonnen hätten, nämlich in einem Verfahren der Ortsgemeinde gegen den Landkreis in derselben Angelegenheit, heißt es in der Begründung. Diesen Eindruck dürfe die Kammer verwerten. Münchs Tätigkeit in einer politischen Partei, einer Gewerkschaft und als ehrenamtlicher Richter schließe nicht aus, " dass es ihm jedenfalls in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten der vorliegenden Art an der Fähigkeit zum sachgemäßen Vortrag mangelt". Der Beschluss ist rechtskräftig. Klaus Münch, auch stellvertretender Vorsitzender der Linken im Kreis, liegt der Beschluss nach eigenen Angaben noch nicht vor. Er hält den Vorgang für "dubios" und erwägt, Strafanzeige wegen Verleumdung zu erstatten. Immerhin habe er in einem anderen Verfahren als Beistand für eine Malborner Bürgerinitiative fungiert. Ortsbürgermeister Pestemer, dem ebenfalls der Beschluss noch nicht vorliegen soll, will dazu nicht Stellung nehmen. Wann weiterverhandelt wird, war am Freitag nicht zu erfahren. In der Sache wurde in Trier bereits einmal entschieden. Damals wiesen die Juristen per Bescheid die Klage ab. Dagegen legte Neunkirchen Rechtsmittel ein.

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