"Nasse Felder" auf Eis gelegt

MORBACH. Heftig war im Vorfeld über die Fortschreibung des Flächennutzungsplans diskutiert worden, doch jetzt wurde ein leiser Schlusspunkt gesetzt. Ohne große Diskussion wurde das Planwerk verabschiedet.

Der Knackpunkt blieben bis zum Schluss die Gewerbeflächen: Auseinzelnen Ortsbezirken, genauer gesagt aus Morscheid-Riedenburgund Haag, waren Wünsche laut geworden, Flächen fürGewerbeansiedlungen vorzuhalten. Die Landespflege empfiehlt zukonzentrieren und rät, auf lokale Gewerbeflächen zugunsten einerweiteren Flächenausweisung im Gewerbepark "HuMos" zu verzichten. Bürgermeister Gregor Eibes schlug dem Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einen Mittelweg vor: Um zu verhindern, dass sich das gesamte Planverfahren in die Länge zieht, würden die Flächen "An der Eisenbahn" in Morscheid-Riedenburg, "Nasse Felder" in Haag und "Morbach-Südost", ein mögliches Erweiterungsareal für die Firma Eugen Decker, als so genannte "weiße Flächen" ohne konkrete Nutzung in den Plan aufgenommen. Das lasse die Möglichkeit offen, zu einem späteren Zeitpunkt über den Weg von Einzelfortschreibungen die gewünschten Gewerbeflächen noch anzugehen.

Anders bei dem Gelände "Auf der Gass" jenseits der Hunsrückhöhenstraße, wo künftig Ansiedlungen von Gewerbe, Handwerk und Dienstleistungsbetrieben vorgesehen sind. Wie beim Sonderbaugebiet am Morbacher Dreieck, wo die Ansiedlung eines Discounters im Gespräch ist, will die Gemeinde bei der "Gass" trotz landespflegerischer Bedenken an ihren Plänen festhalten und der "infrastrukturellen Stärkung des zentralen Ortes Morbach" den Vorrang vor dem nicht beeinträchtigten Landschaftsbild einräumen. So lautete zumindest der Beschlussvorschlag der Verwaltung.

Auf Wunsch der SPD-Fraktion, die das Gebiet "Auf der Gass" nach wie vor ablehnt, wurde darüber separat abgestimmt. An der vorgesehenen Nutzung als Gewerbefläche halten die Ratsmitglieder bei fünf Nein-Stimmen und einer Enthaltung fest. Bei einer Enthaltung wurde anschließend das gesamte Planwerk verabschiedet. Jetzt fehlt nur noch das Plazet der Kreisverwaltung.

Mit dem Flächennutzungsplan legt eine Gemeinde für die nächsten 15 bis 20 Jahre ihre Entwicklungsziele verbindlich fest. Konkretes Baurecht kann daraus nicht abgeleitet werden.

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