Ohne Moos nix los

Thalfang · Die Schulden der VG Thalfang steigen auf 24 Millionen Euro. Gibt es Rechtsansprüche gegen das Land?

Thalfang Ein Sparhaushalt, aber ohne die Verbandsgemeinde kaputtzusparen: Das ist laut Bürgermeister Marc Hüllenkremer das Ziel des Haushalts 2017 der VG Thalfang am Erbeskopf. "Die Krux der Haushaltslage ist die mangelnde Finanzierung der Kommunen durch das Land", sagt er bei der Vorstellung des Zahlenwerks in der jüngsten Sitzung des VG-Rats in Thiergarten. Die Einnahmen könnten möglicherweise gesteigert werden, wenn man das Konnexitätsprinzip (siehe Extra) beachte, nach dem der zahlt, der auch bestellt. Dies gelte beispielsweise für den Flächennutzungsplan und bei der Ausrüstung der Feuerwehr.
"Mit fünf Millionen Euro Einnahmen und 5,2 Millionen Euro Ausgaben hat sich die finanzielle Situation nicht verändert", sagt Stephan Müller von der Neuen Liste. "Die Zahlen belegen deutlich, dass wir unter diesen Bedingungen nicht mehr existenzfähig sind." Im vorliegenden Haushalt vermisst Müller die Vorschläge fürs Sparen - die er dann selbst macht, indem er Änderungen bei den Beschaffungen der Feuerwehrfahrzeuge und Streichen von Planungskosten beim Feuerwehrhaus Horath vorschlägt. Während sich seine Ratskollegen beim ersten Vorschlag auf einen Kompromiss einigen, lehnen sie die Streichung der 5000 Euro Planungskosten für das Horather Feuerwehrhaus ab. Winfried Welter von der CDU sagt, der Haushalt sei ein immer wiederkehrendes Ereignis, bei dem nach Einsparmöglichkeiten gesucht und Pflichtaufgaben erfüllt werden. "Ohne Mittel aus dem Verschuldungsfonds wäre eine höhere Umlage unausweichlich gewesen", sagt er.
Die Situation erfordere eine Gemeindefinanzreform. "Ist die Selbstverwaltung noch gewährleistet", fragt Detlef Jochem von den Sozialdemokraten aufgrund des negativen Ergebnishaushaltes von 513 000 Euro. Der Haushalt beschränke sich auf die Erfüllung der Pflichtaufgaben. Dazu gehöre auch der Erhalt des Thalfanger Erholungs- und Gesundheitszentrums als festen Bestandteil der Infrastruktur. Der Haushalt sei geprägt durch die Sanierung der Erbeskopf-Realschule plus, sagt Werner Breit von der FDP. Er geht ferner auf die aktuelle Debatte über die Zukunft der Grundschulen in der VG Thalfang ein und betont, dass die bestmögliche Schulbildung an erster Stelle stehen müsse.
Allerdings sei derzeit kein Konzept erkennbar. Zudem spricht er über den Brandschutz in der VG; der von 287 000 Euro im Jahr 2015 auf 455 000 Euro 2017 steige. "Ist der Brandschutz noch bezahlbar, oder schießen wir über das Ziel hinaus", fragt er. Er sieht Chancen bei der verbandsfreien Gemeinde. "Immer nur jammern bringt uns auch nicht weiter."
Christian Synwoldt von der Freien Wählergruppe VG Thalfang hält die Gesamtverschuldung für beunruhigend. Sparen heiße, dass die Verwaltung Leistungen nicht mehr erbringen könne. "Führt das zum Ziel?", fragt er. Er unterstützt den Vorschlag des Bürgermeisters zu prüfen, ob die Verwaltung Rechtsansprüche gegen das Land und Möglichkeiten zur Erstattung habe. Beispielsweise habe die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 250 000 Euro verschlungen. Die Ratsmitglieder haben dem Entwurf des Haushaltsplanes bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung zugestimmt.
DER HAUSHALT IN ZAHLEN


Extra

(cst) Der Finanzhaushalt weist bei Einnahmen von 4 979 038 Euro ein Defizit von 214 818 Euro auf. Beim Ergebnishaushalt, bei dem auch Abschreibungen berücksichtigt werden, wird sich Ende des Jahres bei Erträgen von 5 262 856 Euro ein Defizit von 513 879 Euro ergeben. Das Eigenkapital verschlechtert sich von minus 5 166 000 auf minus 5 679 000 Euro. Das geplante Liquiditätsdefizit 2017 beträgt 644 818 Euro, die Summe der Liquiditätskredite zum 31. Dezember 2017: 10 785 278 Euro. Die Summe der Investitionskredite beträgt Ende des Jahres 13 330 029 Euro.KONNEXITäTSPRINZIP: WER BESTELLT, SOLL ZAHLEN


Extra

(hpl) Im deutschen Staatsrecht im Verhältnis zwischen Bund und Ländern versteht man unter dem Konnexitätsprinzip die wissenschaftliche Bezeichnung für den in Art. 104a Abs. 1 Grundgesetz verankerten Grundsatz. Danach tragen Bund und Länder grundsätzlich gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben. Kurz: Die Ausgabenlast folgt der Aufgabenlast (Vollzugskausalität, nicht Gesetzeskausalität).

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