Ortsvorsteher dürfen drinnen bleiben

Die Zeit der Unsicherheit ist für die Morbacher Ortsvorsteher vorbei. Seit der jüngsten Ortsvorsteher-Dienstbesprechung steht fest, dass sie - mit einer kleinen Ausnahme - auch künftig an nicht-öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen als Zuhörer teilnehmen können.

Morbach. Wenn am heutigen Mittwoch der Morbacher Gemeinderat tagt, werden die Ortsvorsteher wieder Gewissheit haben. Seit der jüngsten Ortsvorsteher-Dienstbesprechung steht fest, dass ihre Anwesenheit - oder die ihrer Stellvertreter - auch während des nicht-öffentlichen Teils zugelassen ist. Einzige Ausnahme sind Ausschuss- oder Ratssitzungen, bei denen während des nicht-öffentlichen Teils ein Ortsvorsteher ohnehin als Ratsmitglied anwesend ist. Sein als Zuhörer zusätzlich im Saal sitzender Stellvertreter müsste dann den Raum verlassen.

Für den Rapperather Ortsvorsteher Egon Schabbach ist die nun festgelegte Regelung in Ordnung: "Mehr oder weniger bleibt es ja, wie es bisher war." "Damit kann man leben", meint auch sein Gonzerather Amtskollege Dietmar Thömmes, dass das Ganze nun so gehandhabt wird, wie es sein sollte. Zeitweise habe ja keiner gewusst, "was Sache ist". Er persönlich sei als Mitglied des Morbacher Gemeinderates zwar davon nicht betroffen gewesen. Doch er könne sich gut hineinversetzen in seine Ortsvorsteher-Kollegen, für die es nicht schön gewesen sei, als sie damals den Saal hätten verlassen müssen. Die Unsicherheit, wie korrekt zu verfahren ist, hatte erstmals im Sommer vorigen Jahres bei den Ortsvorstehern für Verdruss gesorgt (der TV berichtete mehrmals).

Teilnahme nur, wenn der Ortsbezirk betroffen ist



Vor Beginn des nicht-öffentlichen Teils einer Sitzung des Morbacher Gemeinderats wurden die als Zuhörer anwesenden Ortsvorsteher gebeten, den Versammlungsraum zu verlassen. Bürgermeister Gregor Eibes berief sich damals auf die Gemeindeordnung. Damit wollte er einer etwaigen Anfechtbarkeit von Beschlüssen vorbeugen. Derweil hatte sich in Mainz die Rechtsauffassung durchgesetzt, dass Ortsvorsteher an nicht-öffentlichen Sitzungen teilnehmen können, was sich für Ausschusss-Sitzungen aber auf den Ortsbezirk berührende Punkte beschränke. Laut Morbachs Theo Gätz liegt das Ergebnis seit Monaten vor. Es habe aber nicht eher bei der Ortsvorsteher-Dienstbesprechung behandelt werden können. Zu Beginn des Jahres war man aber übereingekommen, dass Ortsvorsteher und ihre Stellvertreter bis zur Klärung bei nicht-öffentlichen Sitzungen bleiben könnten.

Die heutige Gemeinderatssitzung beginnt um 18 Uhr im Rathaus.

Meinung

Pro Bürger

Warum sollte der Ortsvorsteher beispielsweise von Bischofsdhron oder Gonzerath nicht an einer nicht-öffentlichen Morbacher Gemeinderatssitzung teilnehmen dürfen? In den Verbandsgemeinden können sich die Ortsbürgermeister ja schließlich auch in den nicht-öffentlichen Sitzungen zu Wort melden - zwar nur mit beratender Stimme, aber die kann wichtig sein. Geht es beispielsweise um den Bau eines Feuerwehrgerätehauses, sollte der betroffene Ortschef schon seine Meinung einbringen dürfen. Gut, dass jetzt endlich Klarheit herrscht. Alles andere wäre wenig bürgerfreundlich gewesen. w.simon@volksfreund.de

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