Ranzenkopf: Kreis Bernkastel-Wittlich beschließt Bau von elf weiteren Windrädern

Morbach/Wintrich · Der Bau von elf weiteren Windrädern im Staatsforst in Wintrich und auf dem Gebiet der Gemeinde Morbach beginnt voraussichtlich am 1. Juni. Der Kreistag hat das beschlossen. Doch es gibt noch Unwägbarkeiten.

Der Kreistag Bernkastel-Wittlich hat in seiner jüngsten Sitzung entschieden, dass vom 1. Juni mit dem Bau von weiteren elf Windrädern am Ranzenkopf begonnen werden soll. Dieses Votum ist notwendig gewesen, weil der Kreis an der Betreibergesellschaft Windpark am Ranzenkopf (Anstalt des öffentlichen Rechts, kurz AÖR) beteiligt ist, die die elf Anlagen auf dem Gebiet der Einheitsgemeinde Morbach und dem Staatsforst Wintrich errichten lässt.

Allerdings gibt es vor Baubeginn einige Hürden zu nehmen. Zum einen müssen die weiteren Gesellschafter, die an der AÖR beteiligt sind, ebenfalls für den Baubeginn stimmen.

Das sind die Gemeinde Morbach sowie separate Gesellschaften der VG Traben-Trarbach, Wittlich-Land und Bernkastel-Kues. Ein Bankenkonsortium unter Führung der Bremer Landesbank, das 80 Prozent der veranschlagten Investitionskosten von 53,5 Millionen Euro finanziert, muss sein Einverständnis geben. Zu guter Letzt muss die Betreibergesellschaft das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Koblenz abwarten.

Denn dort hat die Naturschutzorganisation Nabu Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier eingelegt. Dort hatte der Nabu ein Eilverfahren gegen die Genehmigungen der Kreisverwaltung angestrengt, was das Gericht jedoch abgelehnt hatte.

Der von der Kreisverwaltung beauftragte Rechtsanwalt Jochen Kerkmann geht davon aus, dass das OVG zugunsten der Kreisverwaltung und der AÖR entscheidet.

Zwar kann der Nabu noch ein separates Hauptsache-Verfahren anstrengen. Doch könne sich dieses über "vier, fünf Jahre" hinziehen, sagt Landrat Gregor Eibes.

Der Baubeginn soll für 1. Juni angestrengt werden, damit alle elf Anlagen bis Ende 2018 in Betrieb gehen können. Sonst entfällt die garantierte EEG-Vergütung. Eine Förderung müsste dann über eine Teilnahme an einer Ausschreibung des Fördersatzes sichergestellt werden. "Wenn der 1. Juni nicht eingehalten werden kann, verzögert sich der Bau länger", sagt Eibes.

Denn ein Vertrag mit dem Unternehmen Enercon, das die Anlagen herstellt, sieht dieses Datum für den Baubeginn vor. Andernfalls wäre mit Enercon ein neuer Bauzeitenplan auszuhandeln, mit der Konsequenz, dass die rechtzeitige Inbetriebnahme gefährdet wäre. Durch jede zeitliche Verzögerung verringern sich zudem die Einnahmen der Betreibergesellschaft, was zu wirtschaftlichen Nachteilen für die beteiligten Gesellschafter führt, heißt es in der Sitzungsvorlage.

Die Sprecher der Fraktionen im Kreistag Bernkastel-Wittlich haben sich mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, dem Bauzeitenplan zuzustimmen, vorbehaltlich der Zustimmung der anderen Gemeinden und der Bremer Landesbank, auch wenn nicht für alle elf Anlagen Betriebsrecht erreicht werden kann.

Mehrere Fraktionssprecher haben den Nabu kritisiert. "Wir werden durch die Arena getrieben von Leuten, die meinen, sie hätten den Naturschutz gepachtet", sagt Jürgen Jakobs von der CDU. "Ich kann den Nabu nicht verstehen", sagt Norbert Kraff von den Freien Wählern. Windkraft sei nicht giftig. Irgendwoher müsse der Strom ja kommen, sagt er.
"Die Ziele des Nabu werden falsch umgesetzt. Das macht mich ärgerlich", kritisiert Gertrud Weydert von Bündnis 90/Die Grünen. "Es ist erwünscht, dass wir den Umstieg von fossilen auf regenerative Energien leisten. Wir stehen in der Verantwortung", sagt Marcus Heintel (SPD). Die Traben-Trarbacher hätten dem Vorhaben bereits zugestimmt.

"Wenn Windkraft vernünftig geplant ist, haben wir kein Problem", sagt Heide Weidemann von der ÖDP. Auch die Natur bauche gesundes Klima, sagt sie. Als einzige Partei hat die FDP wegen des wirtschaftlichen Restrisikos gegen das Vorhaben gestimmt. "Als privater Unternehmer würde ich dem nur mit Bauchweh oder gar nicht zustimmen, dann machen wir das auch nicht mit Steuergeldern", sagt Sprecher Kurt Müllers.
Wer trägt das Risiko
für einen Rückbau?


Was passiert, wenn die Naturschutzorganisation Nabu ein Hauptsacheverfahren durch alle Instanzen anstrengt, in letzter Instanz gewinnt und die Genehmigungen aufgehoben werden müssten? Dann trägt die Betreibergesellschaft das unternehmerische Risiko, dass die errichteten Anlagenteile zurückzubauen sind, heißt es in der Sitzungsvorlage. Strittige Punkte könnten allerdings durch Anpassung wie Verlängerungen der Abschaltzeiten geheilt werden. Die Option eines Rückbaus von bereits angeschlossenen Anlagen seien nach Einschätzung der Bremer Landesbank und des Anwaltsbüros Jeromin und Kerkmann in der Praxis kaum relevant. Beiden seien keine Fälle eines Rückbaus bekannt.

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