Rastanlagen an der B 50 umstritten

Laut Vorgabe muss auf Straßen wie der B 50 eine ausreichende Anzahl an Parkanlagen eingerichtet sein. Doch die Standortwahl gestaltet sich für den Landesbetrieb Mobilität bisher äußerst schwierig.

Hunsrück. (tor) Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Bad Kreuznach plant, an der B 50 zwischen Rheinböllen und dem Flughafen Hahn zwei Rastanlagen zu installieren, jeweils in beiden Fahrtrichtungen. Die Kapazität soll so bemessen sein, dass 25 PKW- und 15 LKW-Stellplätze geschaffen werden. Eine der Rastanlagen soll bei Argenthal entstehen, wie LBM-Mitarbeiter Thomas Wagner erklärt. Hier gibt es bereits in Fahrtrichtung Hahn zwischen Ellern und Argenthal einen Parkplatz. Dieser soll leicht versetzt in entgegengesetzter Fahrtrichtung ein Pendant bekommen. Der zweite Standort ist bei Nieder Kostenz im Gespräch. Hier hat sich bereits erster Widerstand geregt. Die angrenzenden Ortsgemeinden Liederbach und Nieder Kostenz fürchten neben dem ohnehin zu erwartenden Zuwachs an Straßenlärm nun eine zusätzliche Lärmbelastung durch an- und abfahrende Fahrzeuge an den Rastplätzen.

So hat der Ortsgemeinderat Dillendorf den vorgeschlagenen Plan ohne ausreichenden Lärmschutz abgelehnt, "da die Realisierung eine Verstärkung der Lärmbelästigung des Ortsteils Liederbach bewirke".

Auch der Gemeinderat Nieder Kostenz hat sich mit dem Thema befasst und sieht das Vorhaben als sehr kritisch an. Der Rat begründet: "Die zu den Parkplätzen anzulegenden Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen werden bis zur Mitte des Dammes der B 50, also direkt vor den Ort Nieder Kostenz, geführt. Dies hat ein erhebliches Ansteigen der Lärm immissionen, bedingt durch anfahrende, beschleunigende sowie abbremsende Kraftfahrzeuge, zur Folge. Den Standort Kreismülldeponie, den die Gemeinde Dillendorf vorgeschlagen hat, hält wiederum der LBM für weniger geeignet: "Dort ist es schwierig wegen der Anschlussfahrbahnen, für die zu wenig Platz ist", gibt Thomas Wagner zu bedenken. Es gelte bei der Auswahl des Standorts Einvernehmen mit Anwohnern und Landwirten zu erzielen, die in den vorgesehenen Bereichen Eigner der Flächen sind. Fest stehe allerdings noch nichts, denn bevor Baurecht erteilt wird, geht das Ganze in die Planfeststellung. "Wenn die von uns favorisierten Standorte nicht realisierbar sind, müssen wir schauen, ob wir bessere finden. Aber so viele Möglichkeiten gibt es nicht mehr", so Wagner.

Auch die Verbandsgemeinde Kirchberg hat zwischenzeitlich gegenüber dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) Stellung zu der beabsichtigten Parkplatzanlage an der B 50 in Höhe Nieder Kostenz genommen. Denn die Ergebnisse aus den drei Ratssitzungen waren an die Verbandsgemeinde gegangen, die diese wiederum an den LBM weitergeleitet hat mit der Anmerkung: "Wir teilen die Bedenken der betroffenen Kommunen und sehen den angedachten Standort aus immissionsschutzrelevanten Gesichtspunkten als ungeeignet", formulierte der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kirchberg, Harald Rosenbaum.

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