Recht auf Information

Eine eigentümliche Situation: Dem Bürgermeister von Merschbachwird vor rund einem Dutzend Zuhörern - die Anzahl dürfte imkleinen Merschbach ungewöhnlich sein - in einerGemeinderatssitzung die Entlastung nicht erteilt. Niemand spricht. Will denn niemand die Gründe wissen? Oder kannten die Ratsmitglieder sie ohnehin?

Auf diese Weise wird eine Gemeinderatssitzung schnell zur Farce. Denn üblicherweise wird öffentlich über die Entlastung des Bürgermeisters und seiner Beigeordneten beraten. Die Öffentlichkeit kann nur ausgeschlossen werden, wenn besondere Gründe vorliegen. Ob dies der Fall ist, bleibt offen. Denn eine Aussprache fand nicht statt. Auch gegenüber dem Trierischen Volksfreund hüllten sich die Betroffenen in Schweigen.

Doch damit ist die Sache nicht getan. Ein Gemeindehaushalt besteht aus öffentlichen Geldern. Wenn auch nur ein leiser Verdacht besteht, dass mit diesen Geldern nicht korrekt umgegangen wurde, dann hat die Öffentlichkeit, dann haben die Merschbacher Bürger ein Anrecht, das zu erfahren.

Jetzt ist die Kommunalaufsicht gefragt.

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