Rodungsarbeiten am Ranzenkopf beginnen: BI Wald in Not protestiert

Wenigerath · Unter Polizeischutz sind am Freitagmorgen die Rodungsarbeiten für die Erweiterung des umstrittenen Windkraftparks "Ranzenkopf" an der Mosel gestartet. Zwischenzeitlich hat das Oberverwaltungsgericht Trier die Arbeiten gestoppt.

 Die Rodungsarbeiten auf dem Ranzenkopf werden vorerst nicht fortgesetzt. TV-Foto: Klaus Kimmling

Die Rodungsarbeiten auf dem Ranzenkopf werden vorerst nicht fortgesetzt. TV-Foto: Klaus Kimmling

Foto: klaus kimmling (m_huns )

Auf dem Areal am Ranzenkopf sind derzeit insgesamt rund 50 Anlagen geplant. Einige sind bereits gebaut und sind von Mülheim aus deutlich auf dem Höhenzug zu erkennen. Der Park wird unter anderem von der Anstalt öffentlichen Rechts Energie Bernkastel-Wittlich betrieben. In ihr ist der Landkreis eines von mehreren Mitgliedern. Landrat Gregor Eibes ist Vorsitzender . Gegen den Bau des Windkraftparks hatten der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und die Bürgerinitiative Wald in Not Bedenken angemeldet und Widerspruch eingelegt.
Freitag, 30. Dezember, 8 Uhr:Einheiten der Polizei sichern das Areal am Weinplatz. Von diesem Parkplatz, der zwischen Neumagen-Dhron und Horath in einer Haarnadelkurve liegt, ist der Windpark Ranzenkopf zu erreichen. Ein Wirtschaftsweg führt dorthin. Wie Pressesprecherin Sabine Bamberg vom Polizeipräsidium Trier dem TV mitteilt, geht es bei dem Einsatz darum, Menschen vor möglicherweise herabfallenden Bäumen zu schützen. Denn dort starten Rodungsarbeiten, um Platz für weitere Windkraftanlagen zu machen. Das bestätigt auch Auf Haager Gemarkung sollen fünf Windräder im Staatsforst gebaut werden, auf der Seite der VG Bernkastel-Kues weitere sechs. „Die Rodungen haben begonnen“, sagt Hermann-Josef Decker, Chef der Polizeiinspektion Morbach. Man sei mit 18 Beamten vor Ort, um zu verhindern, dass Unbeteiligte bei den Arbeiten gefährdet werden und Aktivisten möglicherweise die Arbeiten stoppen oder stören. Die Rodungsabsicht sei bereits bekannt gewesen. Die Info, dass mit den Arbeiten am Freitag begonnen werde, sei kurzfristig eingetroffen.8.20 Uhr:Der Anwalt des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) legt per Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Trier Widerspruch ein. Konkret geht es um drei Eilanträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner bereits im Vorfeld gestellten widersprche gegen drei Genehmigungen des Landkreises Bernkastel-Wittlich. Diese erlauben den Bau von fünf Windenergieanlagen im Windpark "Staatsforst Wintrich", fünf Windenergieanlagen im Windpark "Staatsforst Morbach" und von zwölf Anlagen im Windpark Wintrich. 10.30 Uhr:Die Bürgerinitiative Wald in Not meldet sich zu Wort. Sie hatte gegen Jahresende versucht, die Rodungsarbeiten zu stoppen. Ein vom Anwalt der BI eingereichter Antrag auf Fristverlängerung der Einspruchszeit wurde vor wenigen Tagen abgelehnt. Sprecherin Karin Fass-Gronau kritisiert das heftig. Sie sieht gar einen Bruch der demokratischen Grundordnung: "Jetzt ist die Polizei nicht mehr dafür verantwortlich, den Wald und den Bürger zu schützen, sondern die Windkraftindustrie vor den Bürgern. Das ist eine schizophrene Situation!" Hier ist ein eindeutiger Interessenskonflikt der Kreisverwaltung. Denn sie ist nun ausführendes Organ. Damit wird die demokratische Gewaltenteilung ausgehebelt! Hier geht es um die Interessen der Industrie, nicht um die Interessen der Bürger. Das muss man ganz klar aussprechen! Hier herrschen keine demokratischen Strukturen mehr." Fass-Gronau weiter: Die Kreisverwaltung solle die Interessen der Bürger wahren und sie nicht unterwandern, so Fass-Gronau weiter. Es entstehe ein Riesenschaden an der Natur. 11 Uhr:Die Rodungsarbeiten gehen unter Polizeischutz weiter. Kein Unbefugter darf das Areal betreten.13.12 Uhr:Das Verwaltungsgericht Trier hat über die drei Eilanträge des NABU entschieden. Um die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern, aht die sechste Kammer des Verwaltungsgerichts Trier in allen drei Verfahren eine sogenannte Zwischenentscheidung getroffen, mit der die aufschiebende Wirkung der Widersprüche bis zu einer abschließenden Entscheidung wiederhergestellt worden ist.Bis zur abschließenden Entscheidung dürfen keine Rodungsarbeiten mehr durchgeführt werden.13.30:Dirk Tessmer, Anwalt der Naturschutzorganisation Nabu Rheinland-Pfalz, erklärt dem TV, dass ihm die Genehmigungen der Rodungsarbeiten erst am Freitagmorgen zugestellt worden seien. Er hätte sich ausreichend Zeit gewünscht, um die Bescheide prüfen zu können. Jeder von diesen hätte 130 Seiten. „Für den sofortigen Vollzug habe ich kein Verständnis, das hätte man vernünftig angehen können“, sagt er. Seit zwei Jahren befasse man sich mit den Anlagen am Ranzenkopf. Jetzt werde diese Eile hingelegt. Das provoziere Verfahren, die man eventuell hätte vermeiden können, sagt er. 14 Uhr:Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bestätigt den Eingang des Rodungsstopps. Manuel Follmann, Sprecher der Kreisverwaltung erläutert dem TV, dass die Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde Mitarbeiter an den Ranzenkopf entsendet habe, um den Stopp der Rodungsarbeiten zu überwachen. Follmann weist darauf hin, dass dies ein Zwischenentscheid mit lediglich aufschiebender Wirkung sei. Follmann erläutert den Zusammenhang zwischen dem Landkreis und der AöR: Die Energie Bernkastel-Wittlich – Anstalt des öffentlichen Rechts (EBW-AöR) wurde am 30.06.2014 mit dem Ziel gegründet, Windenergieanlagen für den kommunalen Windpark am Standort Ranzenkopf bis zur Baugenehmigung zu entwickeln. Träger der EBW-AöR sind der Landkreis Bernkastel-Wittlich, die Gemeinde Morbach, die Energiewelt Hunsrück-Mosel - AöR, die Windenergie Wittlich-Land - AöR sowie die Energiegemeinschaft Traben-Trarbach - AöR. Der Landkreis ist daher lediglich als ein Mitglied der AöR zu betrachten.

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