Straßennetz um Morbach: Die Rechnung könnte teuer werden

Morbach · Der Landkreis muss aus Kostengründen Kreisstraßen abstufen, die dann zur Gemeindestraße werden. Dabei kommen auf Morbach hohe Kosten zu. Konkret geht es um die K 99 und die K 122.

 Der Morbacher Kreisel soll umgebaut werden. Danach muss das Straßennetz ohnehin neu bewertet werden. TV-Foto: Archiv/Christoph Strouvelle

Der Morbacher Kreisel soll umgebaut werden. Danach muss das Straßennetz ohnehin neu bewertet werden. TV-Foto: Archiv/Christoph Strouvelle

Foto: Christoph Strouvelle (cst) ("TV-Upload Strouvelle"

Der für das Straßennetz in Rheinland-Pfalz zuständige Landesbetrieb Mobilität (LBM) hat nach einer Überprüfung festgestellt, dass Teilstrecken der Kreisstraßen 99 und 122 zu Gemeindestraßen abgestuft werden sollen. Konkret geht es um die K 99 innerhalb der Ortslage Morbach und die Teilstrecke der K 122 zwischen der B 269 (Richtung Birkenfeld) und dem Kreisverkehrsplatz. Durch eine solche Abstufung wird die Gemeinde Morbach zum Eigentümer der Straße - und muss dann auch für deren Unterhalt aufkommen. Und genau das bereitet Bürgermeister Andreas Hackethal Sorgen. "In dem Bereich K 99/Hunsrückhöhenstraße soll bald eine bessere Anbindung erfolgen. Das ist ein Millionenprojekt. Wenn man vor diesem Projekt die Straße abstuft, dann drückt man uns als Gemeinde in die Kostendeckungspflicht. Das ist eine Abstufung zur Unzeit!," beschwert sich Hackethal.
Das Thema ist indes nicht neu. Bereits 2015 ging es um die Abstufung der K 99 (Saarstraße), der der Morbacher Gemeinderat damals nicht zugestimmt hat. Es gab, so Hackethal, zahlreiche Gespräche deshalb. Einer Abstufung der K 122 von der Reitergasse bis zur Bernkasteler Straße wollte man damals nur dann zustimmen, wenn die Reitergasse im Gegenzug als K 122 aufgestuft werde. Schlussendlich stellte die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich das Thema zurück. Nun wird das Thema aber wieder akut. Denn der LBM Koblenz hat die Kreisverwaltung erneut aufgefordert, die beiden Abstufungen bis zum 31. Dezember 2017 zu verfügen. "Und damit sind wir nicht einverstanden", sagt Hackethal und erklärt auch warum. Denn das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau habe im August eine Änderung des Landesstraßengesetzes vorgeschlagen. Demnach sollen neben Gemeinden auch räumlich getrennte, im Zusammenhang bebaute Ortsteile wie im konkreten Fall mit nicht in ihrer Baulast stehenden Straßen an das höherrangige Straßennetz angeschlossen werden. Besonders in Einheitsgemeinden, in denen Ortsteile unter Umständen weit auseinanderliegen, gibt es dieses Problem, das auf der alten Gesetzeslage basiert. Und diese alte Rechtssprechung wird, so Hackethal, jetzt als Begründung verwendet. "Es wird zu einem Rechtsstreit zwischen Landkreis und unserer Einheitsgemeinde kommen, wobei der Gegner nicht in Wittlich ist," sagt Hackethal in Hinblick darauf, dass der Landkreis an die Weisungen aus Mainz gebunden ist. Hackethal fordert im Einklang mit seinem Gemeinderat, der einen entsprechenden Beschluss gefasst hat, eine Neubewertung der Situation in Morbach.
Dafür gibt es gleich mehrere Gründe, so die Beschlussvorlage des Gemeinderats. Eine Verkehrszählung im November 2011 ergab ein starkes Verkehrsaufkommen auf den Knotenpunkten am Morbacher Dreieck mit bis zu 12 000 Fahrzeugen in 24 Stunden und einem Schwerlastanteil von 17,5 Prozent. Der LBM Trier habe signalisiert, dass auch nach Fertigstellung der B 50 neu mit der Hochmoselbrücke sich die Anzahl der Fahrzeuge auf der B 327 nicht verringern werde. Zudem stehe ein Planfeststellungsverfahren an, das den Umbau des Morbacher Dreiecks vorsieht.
Danach müsse ohnehin das Straßennetz neu bewertet werden. Hackethal: "Aus Sicht der Gemeinde Morbach ist es nicht nachvollziehbar, warum der LBM die Abstufung ausgerechnet jetzt durchsetzen möchte."
Der Gemeinderat hat daher der Abstufung der K 122 und der K 99 nicht zugestimmt. Stattdessen fordert die Gemeinde eine Neubewertung und ein Gesamtkonzept. Sollte aber der Landkreis die Abstufung zum 31. Dezember anordnen, wird ein Widerspruchs- und Klageverfahren eröffnet.

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