Thalfanger Kreis kritisiert Alleingang seines Bürgermeisters

Thalfang · Hat die Eilentscheidung des Thalfanger Bürgermeisters Marc Hüllenkremer Konsequenzen? Die Kreisverwaltung will den Vorgang genau prüfen.

 Was sagen die Akten im Thalfanger Rathaus über den Besuch von Hüllenkremer bei einem Anwaltsbüro in Köln? TV-Foto: Christoph Strouvelle

Was sagen die Akten im Thalfanger Rathaus über den Besuch von Hüllenkremer bei einem Anwaltsbüro in Köln? TV-Foto: Christoph Strouvelle

Foto: Christoph Strouvelle (cst) ("TV-Upload Strouvelle"

Bei der jüngsten Sitzung des Thalfanger VG-Rats hatte es aus mehreren Fraktionen Kritik an Bürgermeister Marc Hüllenkremer gegeben. Der Grund: Er hatte gemeinsam mit den Ortsbürgermeistern Richard Pestemer aus Neunkirchen und Reiner Roth aus Lückenburg zweimal eine Anwaltskanzlei in Köln aufgesucht, um sich in Fragen der Kommunalreform beraten zu lassen. Allerdings hat er nach Aussagen mehrerer Fraktionen den Gemeinderat weder über den Alleingang in Kenntnis gesetzt geschweige sich dazu ein Mandat geben lassen.
Erst durch eine Klage, die das Rechtsanwaltbüro gegen die VG Thalfang wegen unbezahlter Rechnungen über 8500 Euro angestrengt hat und eine Eilentscheidung des Bürgermeisters, sich dagegen zu wehren, sind die Ratsmitglieder darüber in Kenntnis gesetzt worden.
Der Rat hatte beschlossen, die Eilentscheidung nicht zu revidieren, weil Hüllenkremer versicherte, im Falle einer Niederlage vor dem Landgericht alle Kosten aus eigener Tasche zu bezahlen (der TV berichtete). Doch ist noch ungeklärt, ob sich der Bürgermeister in allen Punkten korrekt verhalten hat.
Hätte Hüllenkremer für die Rechtsberatung ein Mandat des Gemeinderates benötigt? Zur laufenden Verwaltung gehören Angelegenheiten, die in regelmäßiger Wiederkehr vorkommen und sachlich von nicht erheblicher Bedeutung sind, sagt Manuel Follmann von der Kreisverwaltung.
Zwar fehlten der Behörde noch Unterlagen, um den Sachverhalt endgültig zu beurteilen. Aber: Es sei fragwürdig anzunehmen, dass die Prüfung von Rechtsfragen zur Kommunal- und Verwaltungsreform durch den Bürgermeister von sachlich nicht erheblicher Bedeutung sei.
"Dass insbesondere das laufende Verfahren zur Auflösung der VG Thalfang am Erbeskopf mit der Neuzuordnung von Ortsgemeinden eine bedeutende Aufgabe ist, bedarf nicht der weiteren Darlegung", sagt Follmann. Deshalb hätte der Bürgermeister, wenn er komplexe Rechtsfragen gesehen habe, dies dem VG-Rat darlegen müssen, damit dieser darüber, über die damit verbundenen Kosten und über die Finanzierung hätte entscheiden können. Zudem werde zu prüfen sein, ob aufgrund der Haushaltssituation die Auftragserteilung dem Recht entspreche, sagt Follmann. In den genehmigten Haushaltsplänen seien im Produkt Recht jeweils pauschal 5000 Euro für anfallende Gerichts-, Notar- und Anwaltskosten veranschlagt.
Ist die Eilentscheidung des Bürgermeisters angebracht gewesen? Unabdingbare Voraussetzung für eine Eilentscheidung sei, dass der Gemeinde ein Nachteil drohe und die Eilentscheidung nicht bis zu einer Sitzung des Gemeinderats aufgeschoben werden kann. Wegen des Ausnahmecharakters und der dadurch bedingten Kompetenzübergriffe seien die Voraussetzungen für eine Eilentscheidung "sehr restriktiv auszulegen und streng zu beurteilen", betont Follmann. Hier sei die Sitzung des VG-Rats für den 7. September 2017 angesetzt worden. Die Frist, um sich gegen die Klage wehren zu können, habe allerdings erst am nächsten Tag geendet. "Daher lag im konkreten Fall eine der beiden zwingenden Voraussetzungen für eine Eilentscheidung tatsächlich nicht vor", sagt Follmann.
Ist Bürgermeister Hüllenkremer verpflichtet, den Rat über Anlass, Inhalt und Ergebnisse der beiden Gespräche mit dem Anwaltsbüro zu unterrichten?
Laut Gemeindeordnung hat der Bürgermeister den VG-Rat von sich aus über alle wichtigen Angelegenheiten der VG zu unterrichten, sagt Follmann. Das sei eine seiner Amtspflichten. Allerdings sei das Merkmal wichtige Angelegenheiten ein unbestimmter Rechtsbegriff. Dem Bürgermeister stehe daher ein Beurteilungsspielraum zu. Allerdings verfüge der Gemeinderat über ein umfassendes Unterrichtungs- und Akteneinsichtsrecht. Das gelte für alle Angelegenheiten, für die der VG-Rat zuständig ist und sei im konkreten Fall unstreitig, sagt Follmann.
Was sagt der Bürgermeister dazu? Für eine Eilentscheidung habe er sich entschieden, weil die Frist am Tag nach der Ratssitzung geendet habe, hat Hüllenkremer bereits in der Sitzungsunterlage ausgeführt. Den letzten Tag einer Frist zu nutzen sei zwar zulässig, jedoch mit dem Risiko eines Fristversäumnisses verbunden. Um dies zu vermeiden, habe er an einer Eilentscheidung festgehalten.
Rechtseinkünfte einzuholen beim Gemeinde- und Städtebund und bei fachlich versierten Rechtsanwälten betrachtet Hüllenkremer als Teil der laufenden Geschäfte der Verwaltung, um Beschlussvorlagen rechtlich einwandfrei vorbereiten zu können. Die Frage, warum er den Rat nicht bereits vor Eingang der Klage über die Gespräche informiert hat und ob er die Ratsmitglieder noch über deren Inhalt informieren will, lässt der Bürgermeister unbeantwortet. Statt dessen appelliert er an alle, den Blick nach vorne zu richten und die Umsetzungsphase zielführend anzupacken.

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