Umlagen bleiben unverändert

Nach wie vor wird in der Kindertagesstätte Berglicht nicht allein die Zahl der Kinder ausschlaggebend sein für die Höhe der von den Gemeinden zu zahlenden Umlagen. Auch die Steuerkraft der einzelnen Dörfer spielt eine Rolle.

Berglicht. (urs) Die Hoffnung der Gemeinde Neunkirchen, ihre Ausgaben als Mitglied des Zweckverbandes Kindertagesstätte Berglicht senken zu können, hat sich zerschlagen. In der jüngsten Verbandsversammlung hat ihr Antrag, das "Umlageverteilungsverfahren" zu ändern, keine Mehrheit gefunden.

Lediglich Neunkirchens Ortsbürgermeister Richard Pestemer hat den Antrag befürwortet. Die Vertreter der übrigen Mitglieder, die Ortsbürgermeister von Berglicht, Breit und Büdlich, haben den Antrag abgelehnt. Harald Prümm, erst seit wenigen Monaten Gemeindechef in Schönberg, hat sich enthalten.

Mit dem Antrag hatte Neunkirchen auf eine Verteilung rein nach der jeweils aktuellen Kinderzahl gehofft. Derzeit errechnen sich die Umlagen für Ausgaben des laufenden Betriebs nach einem vor Jahren vereinbarten Verfahren. Dieses berücksichtigt zu je einem Drittel Kinder- und Einwohnerzahl sowie die Steuerkraft der Gemeinden. Bei Investitionen trägt die Standortgemeinde Berglicht 67 Prozent der Ausgaben.

Die Steuerkraft fließt in die Berechnung mit ein



Laut Verbandsgemeindekämmerer Michael Suska hatte gerade die Idee, die Steuerkraft mit einfließen zu lassen, die Verbandsmitglieder dazu bewogen, sich für diese Variante zu entscheiden. "Wir haben damals großen Wert darauf gelegt", bestätigt Breits Ortsbürgermeister Günter Klassen.

Denn die laufenden Kosten seien nun einmal da und daher sollte jede Gemeinde sich auch dann an den Kosten beteiligten, wenn zeitweise keine eigenen Kinder die Tagesstätte besuchten. Sein Berglichter Kollege Gerhard Oberweis schließt sich dem ebenso an wie Rudolf Adams (Büdlich).

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