Ungewohntes Stühlerücken

Ab sofort müssen Ortsvorsteher der Einheitsgemeinde Morbach bei nicht-öffentlichen Sitzungen den Raum verlassen. Es sei denn, es geht um ihren eigenen Ortsbezirk. Bürgermeister Gregor Eibes beruft sich dabei auf die Gemeindeordnung. Bei der Kommunalaufsicht sieht man das etwas anders.

Morbach. In der jüngsten Gemeinderatssitzung in Morbach kam es nach dem öffentlichen Teil zu einem ungewohnten Stühlerücken. Bürgermeister Gregor Eibes bat die zahlreich erschienenen Ortsvorsteher, den Raum zu verlassen. Die Aufforderung galt allerdings nur für die Dorf-Chefs, die nicht gleichzeitig Gemeinderatsmitglieder sind.Das Thema sei in der jüngsten Ortsvorsteher-Dienstbesprechung angesprochen worden, sagte Eibes. Man wolle damit verhindern, dass wegen der großzügigen Regelung ein Beschluss angefochten werden könne. Er beruft sich dabei auf die Gemeindeordnung.

Unter Paragraf 76 heißt es da: "Der Ortsvorsteher kann an den Sitzungen des Gemeinderats und an den Sitzungen der Ausschüsse des Gemeinderats, in denen Belange des Ortsbezirks berührt werden, teilnehmen." In einer dazugehörigen Verwaltungsvorschrift ist dagegen zu lesen: "Das Teilnahmerecht des Ortsvorstehers gilt auch für nicht-öffentliche Sitzungen des Gemeinderats." In Morbach legt man die beiden Passagen so aus, dass die Ortsvorsteher bei Punkten, die hinter verschlossenen Türen behandelt werden, nur dann dabei sein und mitberaten dürfen, wenn es um das eigene Dorf geht.

Bei der Kommunalaufsicht in Wittlich sieht man den Sachverhalt anders: Im entsprechenden Paragrafen gehe es primär nicht um den Ausschluss der Ehrenbeamten von Sitzungen, sondern um die Begrenzung von Redebeiträgen, macht Alfons Kuhnen von der Kreisverwaltung deutlich. Und: "Daher können sie auch an nicht-öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates teilnehmen."

Die Anwesenheit in Ausschüssen beschränke sich dagegen auf die Sitzungen, in den Belange des Ortsbezirks berührt sind.

Die Betroffenen reagieren unterschiedlich. "Angeblich ist das rechtlich in Ordnung", sagt Wolfgang Martini aus Merscheid skeptisch. Ihm missfällt vor allem, dass er bei Ausschuss-Sitzungen Geduld mitbringen müsse, bis der Tagesordnungspunkt dran sei, der ihn betreffe. Anders Daniela Petry aus Wederath: "Wenn das Gesetz so ist, finde ich das richtig." Regelrecht verärgert ist dagegen ihr Amtskollege Egon Schabbach (Rapperath). Schließlich seien die Ortsvorsteher genau so zur Verschwiegenheit verpflichtet wie Ratsmitglieder. Er werde sich künftig überlegen, ob er eine Sitzung besuche oder nicht.

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