Vorfall im Wald: Verfahren eingestellt

Windkraftgegnern hatten Anzeige gegen Jäger erstattet: Sie seien am umstrittenen Windpark Ranzenkopf mit der Waffe bedroht worden. Nach den Ermittlungen stellt die Staatsanwaltschaft Trier das Verfahren nun ein.

Es habe keine Nötigung vorgelegen, heißt es.Ich habe in einen Gewehrlauf geschaut,“ sagte im Frühjahr vergangenen Jahres ein Teilnehmer einer vogelkundlichen Wanderung durch den Haardtwald. Der Wandergruppe hätten sich zwei Personen in Jagdkleidung in den Weg gestellt, die Waffen mit sich führten. Sie hätten geschimpft und ihnen vorgeworfen, Wild zu verscheuchen (der TV berichtete am 20. April 2016). In dem Waldgebiet am Ranzenkopf, das sich über das Gebiet der Verbandsgemeinden Thalfang und Bernkastel-Kues erstreckt, sind bereits einige Windkraftanlagen in Betrieb, weitere Anlagen sollen dazukommen. Der Naturschutzbund (Nabu), der mit der Morbacher Bürgerinitiative Wald in Not den Windpark verhindern will, hatte die vogelkundliche Wanderung veranstaltet (der TV berichtete mehrfach).Nach diesem und weiteren Vorfällen hatten Mitglieder der Bürgerinitiative bei der Staatsanwaltschaft Trier Strafanzeige wegen Nötigung (siehe Extra) gestellt. Wie Peter Fritzen, leitender Oberstaatsanwalt, mitteilt, hat die Staatsanwaltschaft Trier das Ermittlungsverfahren eingestellt. Ein strafbares Verhalten der angezeigten Personen sei nicht feststellbar. In der Strafanzeige waren mehrere Sachverhalte geschildert worden, im Rahmen derer es im März 2016 zu verbalen Auseinandersetzungen gekommen sein soll. Die Anzeigeerstatter nahmen an, die Beschuldigten hätten die Betroffenen davon abhalten wollen, weiterhin den Wald zu betreten. Im Rahmen der Ermittlungen sind die betroffenen Personen als Zeugen vernommen worden. Die Vernehmungen haben ergeben, dass es zwar mehrfach zu Situationen kam, die aus Sicht der Waldbesucher unangenehm waren und auf sie bedrohlich wirkten. Jedoch waren den Schilderungen der Zeugen keine Äußerungen oder Verhaltensweisen der Beschuldigten zu entnehmen, die die Straftatbestände der Nötigung oder der Bedrohung oder sonstiger Delikte erfüllt hätten. Die Zeugen hatten übereinstimmend ausgesagt, dass die Waffen nicht auf sie gerichtet worden seien. Vielmehr hätten die Beschuldigten die Jagdgewehre mit dem Gurt über der Schulter getragen. Da ein strafbares Verhalten nicht feststellbar war, ist das Ermittlungsverfahren eingestellt worden.

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