Windkraft, die nächste

THALFANG/TALLING. Das Thema Windkraft steht erneut auf der Tagesordnung des Thalfanger VG-Rates. Es geht zum wiederholten Mal um den Flächennutzungsplan.

Das Problem: Die Kreisverwaltung hat die Teilfortschreibung Windkraft des Flächennutzungplans, den der Verbandsgemeinderat Thalfang aufgestellt hat, in einem Detail nicht genehmigt. Es geht um die Fläche, auf der die Gemeinde Talling beabsichtigt, zwei Windräder aufzustellen. Der Raumordnungsplan sieht das Areal als Windvorrangfläche vor, laut Flächennutzungsplan ist dies ausgeschlossen. Denn der Verbandsgemeinderat hatte beschlossen, nach Fertigstellung des Windparks bei Berglicht keine weiteren "weißen Riesen" mehr zu genehmigen. Die damalige Begründung: Wildwuchs sollte verhindert werden. Die Entscheidung von Reinhold Blum, den Flächennutzungsplan so nicht abzusegnen, hat Folgen. Die Verbandsgemeinde Thalfang, so führt er aus, dürfe ihn ohne den Segen der Kreisverwaltung nicht veröffentlichen. Folglich tritt er auch nicht in Kraft. Das Gremium hat in seiner Sitzung am heutigen Montag mehrere Möglichkeiten: Es korrigiert seine Haltung in Bezug auf Talling. Das wäre die einfachste Lösung. In dem Fall würden Flächennutzungs- und Raumordnungsplan übereinstimmen. Die Kreisverwaltung akzeptiert. Das Thema könnte ad acta gelegt werden. Die nächste Möglichkeit: Der VG-Rat akzeptiert die Haltung der Wittlicher Behörde nicht und tritt erneut ins Verfahren ein. Ein neuer Plan könnte auf den Weg gebracht werden. Das ganze Prozedere müsste erneut durchlaufen werden. Am Ende stünde weiterhin das Problem, dass der neue Flächennutzungsplan mit dem Raumordnungsplan übereinstimmen müsste. Bringt also nichts. Drittens können die Thalfanger gegen die Entscheidung der Kreisverwaltung klagen. Wie's ausgeht, werden auch die Thalfanger erst hinterher wissen. Aber: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im Januar in letzter Instanz bestätigt, dass der Raumordnungsplan der Region Trier bestandskräftig ist. Die Aussichten auf Erfolg sind also denkbar gering. Einen Einfluss auf den Bau der Windräder hat die Entscheidung der Thalfanger im Übrigen nicht: Die Bauanträge für Talling sind genehmigt. Die Sitzung in der Festhalle Thalfang beginnt um 17 Uhr. Auf der Tagesordnung stehen zudem ein Nachtragshaushalt und die Unterrichtung über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der VG-Kasse.

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