Zwangsverschuldung im Verschiebe-Bahnhof

Neunkirchen stoppt Umlagezahlungen und geht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Trier zur Festsetzung der Kreisumlage vom 19. Februar 2005 in Berufung. Ortsbürgermeister Richard Pestemer geißelte in der Ortsgemeinderatssitzung, in der auch der Haushalt des 150-Seelen-Dorfes ohne die Zahlung von Umlagen beschlossen wurde, die Willkürlichkeit der Erhebung dieser, wie er sie nannte, "zinslosen Darlehen"

Neunkirchen. "Das führt systematisch zur Aushöhlung der Finanzhoheit von Ortsgemeinden.", kritisierte Ortsbürgermeister Richard Pestemer die Kreisumlage. Die Ortsgemeinde Neunkirchen habe nachgewiesen, dass durch die Umlagezahlungsverpflichtungen die Aufrechterhaltung der kommunalen Daseinsvorsorge unmöglich werde. Nur durch freiwillige Arbeitseinsätze könnten noch unabdingbare Instand- und Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden. Pestemer sprach von "Zwangsverschuldung", die es zu stoppen gelte.Für den Rat in Neunkirchen bestünden "ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit des Urteils mit dem Aktenzeichen 1 K 1012/07.TR, denn die Klage wurde abgewiesen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung reiche man per Eilentscheidung Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz ein, so Pestemer. Außerdem wird die Festsetzung des Streitwertes angefochten. Nun wird der Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Hans- Dieter Dellwo, die Ortsgemeinde Neunkirchen gegen den Landkreis Bernkastel-Wittlich vertreten müssen.Doch nicht nur dem Kreis, sondern auch ihm, sprich der Verbandsgemeinde, verweigerte der Rat in Neunkirchen die Umlagezahlung. Der Haushalt, der lange auf Eis lag, wurde zwar beschlossen, aber nur mit der Aussetzung aller in diesem Zahlenwerk aufgeführten Umlagenbeträge.Das ist Geld für die Grundschulen, die Kindertagesstätte Berglicht, der Anteil am Fonds Deutsche Einheit sowie für die Verbandsgemeinde und den Kreis. Das macht zusammen 76 020 Euro. Der Verwaltungshaushalt 2008 weist einen Fehlbedarf von 69 000 Euro aus.In der Haushaltssatzung steht: Nach Abzug der Altfehlbeträge ergibt sich ein Fehlbetrag der laufenden Rechnung von 23 400 Euro. Das ist eine Verschlechterung im Vergleich zum Vorjahr von 18 500 Euro, wobei sich diese Verschlechterung unter Berücksichtigung der beschlossenen Umlagesätze von 35 bzw. 37,5 Prozent (in Ansatz gebracht wurden nur 29 Prozent) auf 8200 Euro begrenzt. Im Vermögenshaushalt stehen auf der Einnahme- und Ausgabeseite jeweils 11 270 Euro. Die Einnahmen bestehen fast nur aus Schlüsselzuweisungen und Anteilen an Steuern, die nicht in Neunkirchen anfallen. "Wir müssen diesen Verschiebebahnhof stoppen", sagte Pestemer und forderte erneut eine Art "Mindestlohn für Gemeinden", sonst könne man die Ortsgemeinden doch gleich ganz abschaffen. Jetzt prüft die Verbandsgemeinde Thalfang, ob die Aussetzung der Umlagezahlungen rechtens ist.

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