Chemieunfall in Morbach: 10 000 Euro Strafe für Werkleiter - Staatsanwaltschaft stellt Verfahren im Fall Schaeffler gegen Geldauflage ein

Morbach · Vor zwei Jahren kam es in Morbach zu einem folgenschweren Chemieunfall. Dabei liefen giftige Substanzen von dem Gelände des Chemieunternehmens Schaeffler in die Kanalisation der Stadt. Es herrschte Ausnahmezustand. Die Staatsanwaltschaft Trier ermittelte daraufhin gegen den Werkleiter der Firma. Das Verfahren wurde jetzt eingestellt.

Chemieunfall in Morbach: 10 000 Euro Strafe für Werkleiter - Staatsanwaltschaft stellt Verfahren im Fall Schaeffler gegen Geldauflage ein
Foto: klaus kimmling (kik), klazs kimmling ("TV-Upload kimmling"

Morbach. Die Staatsanwaltschaft Trier hat das Verfahren gegen den Werkleiter der Morbacher Niederlassung des Automobilzulieferers Schaeffler vorläufig eingestellt. Außerdem eine Geldauflage in Höhe von 10 000 Euro festgelegt, wie der leitende Oberstaatsanwalt in Trier, Peter Fritzen, mitteilte. Die Staatsanwaltschaft habe gegen den Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gewässerverunreinigung ermittelt.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen, insbesondere dem Gutachten eines Sachverständigen, sei ein verstopftes Lüftungsrohr an der Toluol-Abscheidungsanlage der Auslöser gewesen, verursacht durch einen toten Vogel. Dadurch sei es zu einer Fehlfunktion der Anlage gekommen. Infolge dessen durch eine Verkettung technischer Fehlerquellen das Toluol nicht abgeschieden und in den Produktionsprozess zurückgeführt werden konnte.
Beigetragen zum Schadensereignis habe insbesondere eine Fehlfunktion der installierten Warnanlage, mit der die Toluol-Abscheidungsanlage versehen war, sagt Staatsanwalt Fritzen.

Infolge eines Programmfehlers sei der akustische Alarm nach kurzer Zeit wieder ausgegangen. Dadurch seien mehrere Tausend Liter der gesundheitsschädlichen Substanz in die Kanalisation der Gemeinde Morbach und die Dhron gelangt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass bei einer ordnungsgemäßen Funktion der Warnanlage, die Fehlfunktion hätte bemerkt werden können und somit Schlimmeres verhindert worden wäre. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sei hier der Werkleiter in der Verantwortung. Er habe für den reibungslosen Ablauf der Anlagen zu sorgen und sei in diesem Fall seiner Pflicht nicht nachgekommen. Die Staatsanwaltschaft habe dabei das Maß der Pflichtverletzung nicht zu hoch gehangen, da eine Verkettung von Fehlern zu dem großen Schaden geführt habe. Eine Wiederholung erscheine deswegen ausgeschlossen. Die betroffene Anlage sei seit dem Unfall außer Betrieb und die Verantwortlichen bei Schaeffler haben entschieden, den Betrieb auf toluolfreie Produktion umzustellen.

Der Leiter der Unternehmenskommunikation bei Schaeffler, Matthias Mederacke, kommentierte auf TV-Anfrage die Einstellung des Verfahrens und die damit verbundene Geldauflage nicht. Werkleiter, Lars Haufschild, sagt lediglich, dass auf der frei gewordenen Produktionsfläche mit der Vorbereitung der Herstellung von Reibbelägen für Automatikgetriebe begonnen worden sei.

Rückblick: Am 26. und 27. August 2014 liefen aus einer Fertigungsanlage des Morbacher Unternehmens Schaeffler größere Mengen des giftigen Lösungsmittels Toluol aus. Mehrere Straßenzüge in Morbach mussten von Feuerwehr und Polizei evakuiert und einige Menschen sogar ärztlich behandelt werden. Darunter vier Mitarbeiter eines Klärwerks sowie zwei Anwohner, die über Kopfschmerzen, Übelkeit und Brechreiz klagten.Extra

Die Staatsanwaltschaft hat nach der Strafprozessordnung die Möglichkeit, ein Ermittlungsverfahren einzustellen, wenn das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung durch die Erfüllung von Auflagen oder Weisungen beseitigt werden kann und der Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Häufigste Auflage sei wie im vorliegenden Fall die Zahlung eines Geldbetrages an die Staatskasse oder eine gemeinnützige Einrichtung, sagt der leitende Trierer Oberstaatsanwalt Peter Fritzen. cst

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