Unmut über B 327

Der Landkreis Cochem-Zell klagt gegen die dauerhaft unterbrochene Hunsrückhöhenstraße. Im Rhein-Hunsrück-Kreis wird das Thema von der Tagesordnung abgesetzt, weil es sich nach Angaben des dortigen Landrats Bertram Fleck nicht um eine Selbstverwaltungs-Angelegenheit des Kreises handle. Das sorgt für Unmut.

Simmern. (iro) Ärger im Rhein-Hunsrück-Kreis: Empört reagierte die Kreistagsfraktion "Pro Rhein-Hunsrück" im Simmerner Kreistag auf die Nachricht, dass der Landkreis Cochem-Zell gegen die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Frankfurt-Hahn klagt. Die Fraktion "Pro Rhein-Hunsrück" hatte nach eigenen Angaben einen Beschluss-Antrag bezüglich dieses Themas auf die Tagesordnung der jüngsten Kreistagssitzung in Simmern setzen wollen. Der Rhein-Hunsrück-Kreis solle gegen die Nicht-Wiederherstellung der B 327 Klage beim Oberverwaltungsgericht einreichen. Der Antrag wurde nicht behandelt. Der Simmerner Landrat Bertram Fleck setzte den Punkt von der Tagesordnung ab. Seine Argumentation: Bei der Klage handele es sich nicht um eine Selbstverwaltungsangelegenheit des Kreises. "In Rheinland-Pfalz scheint es zwei unterschiedliche Rechtsgebiete zu geben", polterte Axel Weirich, Fraktionssprecher von "Pro Rhein-Hunsrück". "Eines, in dem die allgemeinen Gesetze und die Landkreisordnung gelten - und den Rhein-Hunsrück-Kreis, wo scheinbar ein spezielles Hahner Landrecht gilt." Die Gruppierung wirft Fleck vor, sein Amt dazu zu nutzen, "um vermeintliches Ungemach vom Flughafen Hahn abzuwenden". Doch damit nicht genug: Offenbar habe gar der Landtagspräsident Joachim Mertes auf den Landrat eingewirkt, den Antrag nicht zu behandeln und die Klagefrist verstreichen zu lassen. Fleck weist die Kritik der "kleinen Fraktion" zurück. "Ungemach" bereite Fleck stattdessen nach eigener Aussage, dass er "falsche Behauptungen, Halbwahrheiten und Gerüchte" dieser Fraktion richtigstellen müsse. Auch der Rhein-Hunsrück-Kreis sei über die Änderung der Planfeststellung nicht glücklich gewesen. Man habe deshalb Forderungen erhoben, die "durchaus Erfolgschancen haben". Der Antrag der "Pro Rhein-Hunsrück" habe sich auf eine staatliche Auftragsangelegenheit bezogen, in der der Kreistag keine Entscheidungsbefugnis hat, ist Fleck überzeugt. Deshalb habe er, Fleck, den Antrag nicht behandeln lassen. Der Landtagspräsident Mertes habe ihn in seiner Funktion als Kreistagsmitglied ebenfalls auf diese Bedenken aufmerksam gemacht. Neben dem Kreis Cochem-Zell klagen gegen die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses die Stadt Traben-Trarbach sowie der Landwirt Hans-Jürgen Sehn aus Briedeler-Heck, Landkreis Cochem-Zell.

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