Windpark Ranzenkopf: Verwaltungsgericht stoppt von Kreisverwaltung genehmigte Rodungen

Wintrich · Das Trierer Verwaltungsgericht hat die Rodungsarbeiten auf dem Ranzenkopf im Kreis Bernkastel-Wittlich gestoppt. Obwohl das Genehmigungsverfahren noch läuft, hatte die Kreisverwaltung am Montag entschieden, dass im Wald zwischen Morbach und Piesport für den geplanten Windpark Ranzenkopf gerodet werden dürfe.


Laut TV-Informationen hat die Kreisverwaltung am Montagabend vorzeitig die Genehmigung zur Rodung von Flächen am Ranzenkopf erteilt, auf denen Windräder errichtet werden sollen, obwohl das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Die Naturschutzorganisation Nabu hat daraufhin einen Eilantrag beim Trierer Verwaltungsgericht gestellt. Dieser richte sich gegen den vorzeitigen Beginn der Rodungsarbeiten für Windkraftanlagen, sagt Christiane Verheul vom Verwaltungsgericht Trier. Das Gericht entschied am Dienstag, dass die Rodungserlaubnis bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts unwirksam sei.

Bis Dienstagmittag waren an der L 157 und der K 85 zwischen Weinplatz und Kasholz keine Hinweise darauf festzustellen, dass die Rodungen bereits begonnen haben. cst

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