Bewährungsstrafen für Töpfe-Hehler und Einigung auf Vergleich

Bad Kreuznach. (red) Im Prozess, in dem es um den Weiterverkauf von gestohlenen Topfsets, Messerblöcke und Pfannen der Firma Fissler ging, wurde jetzt das Urteil gefällt. Der 45-jährige Hauptangeklagte erhielt wegen gewerblicher Hehlerei durch das Bad Kreuznacher Landgericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die aber für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Hier hatte die Staatsanwaltschaft wegen der Vorstrafen und des zweimaligen Bewährungsbruchs während der jüngsten Taten eine Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren beantragt.Der Bruder des Angeklagten, der seine Zugänge für den Internetversteigerer Ebay zur Verfügung gestellt hatte, erhielt eine sechsmonatige Freiheitsstrafe die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.Für den älteren der beiden Brüder sah das Gericht eine günstige Sozialprognose. So habe er ein Geständnis abgelegt und Schadenswiedergutmachung geleistet. "Irgendwann wäre er mit Sicherheit erwischt worden", stellte der Vorsitzende Richter Volker Mey in seiner mündlichen Urteilsbegründung fest.Langjähriger Mitarbeiter stahl Töpfe und Pfannen

Noch vor der Urteilsverkündung hatte ein Verteidiger 15 000 Euro an den Vertreter der Firma Fissler übergeben. Weitere 5000 Euro sollen noch folgen. Man habe diesem Vergleich allerdings nur zugestimmt, weil es wegen der finanziellen Lage der Angeklagten sonst wohl zu keiner annähernden Wiedergutmachung gekommen wäre, so der Rechtsbeistand der Firma Fissler im Interview. Insgesamt war ein Schaden von mehr als 31 000 Euro entstanden.Ein ehemaliger Mitarbeiter, der 23 Jahre in der Firma beschäftigt war, war dort mehr als 30-mal eingestiegen und hatte die hochwertige Ware über einen zwei Meter hohen Zaun bugsiert. Dabei nutzte er sein Wissen aus, zu welcher Uhrzeit sich wie viele Arbeiter in der Firma befanden. Die Topfsets, Messerblöcke und Pfannen bot er dann dem Hauptangeklagten an. Der beteuerte in seinem Geständnis, zunächst nichts von dem Diebstahl gewusst zu haben. Später seien ihm allerdings Zweifel gekommen, ob das alles mit rechten Dingen zugeht.Wäre der 45-Jährige zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden, so hätte er womöglich auch den Strafrest aus den zwei Bewährungen absitzen müssen, erklärte Mey. Dann hätte der Mann insgesamt etwa fünf Jahre hinter Gittern verbringen müssen. Das seien 31 000 Euro Schaden nicht wert.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft will prüfen, ob sie Revision dagegen einlegen wird.

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