EXTRA

Ermessensspielraum Unter Ermessensspielraum ist laut der SGD Nord Folgendes zu verstehen: Falls vom Ehepaar Just bestimmte (von der SGD Nord festgelegte) Auflagen eingehalten werden, könne die Pferdekoppel nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von der Kreisverwaltung geduldet werden.

So müssen die eingebauten Bahnschwellen die von der Chemikalien-Verbotsverordnung vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte einhalten. Und diese Grenzwerte werden im Fall des Ehepaars Just weit unterschritten, wie die jüngste Untersuchung der Bahnschwellen (unter Aufsicht der SGD Nord) zu Beginn dieser Woche ergab. Allerdings verlangt die SGD Nord von den Justs davon unabhängig, vier verbaute Bahnschwellen wieder zu entfernen, da diese nur zehn Meter von der durch Neunkirchen fließenden Mühlenbach entfernt sind, was nicht mit dem Gewässerschutz zu vereinbaren ist.

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