Eine Schlappe für das Mittelmoselklinikum

Traben-Trarbach · Traben-Trarbach (sim) 16 Jahre arbeitete Uwe Plorin als Anästhesist am Mittelmoselklinikum in Traben-Trarbach. Als der Träger des Krankenhauses, die Dernbacher Gruppe Katharina Kasper die Klinik am 1. Dezember 2016 schloss (der TV berichtete mehrmals), erhielt der Belegarzt kurz zuvor mit achttägiger Frist die außerordentliche Kündigung.

Ohne Vorwarnung teilte man ihm mit, dass er am Standort Traben-Trarbach nicht mehr gebraucht werde und das Vertragsverhältnis beendet sei.
Plorin klagte daraufhin gegen seinen Arbeitgeber - mit Erfolg. Das Landgericht hat nunmehr in der Güteverhandlung bestätigt, dass die Schließung eines Krankenhauses kein Grund für die fristlose Kündigung des dort beschäftigten Belegarztes sei. Der Krankenhausträger hätte die ordentliche Kündigungsfrist wahren müssen. Diese beträgt in diesem Fall zwölf Monate zum Jahresende. Das Gericht zog eine Parallele zum Arbeitsrecht. Jeder Unternehmer, der seine Firma schließt, müsse schließlich auch die ordentliche Kündigungsfrist einhalten, unabhängig davon, ob er noch Beschäftigungsbedarf für den Mitarbeiter hat. Ein Krankenhausträger könne mit seinen Belegärzten nicht anders verfahren. Nachdem das Landgericht keinen Zweifel an dieser Rechtsauffassung gelassen hat, kam es zu einer Einigung.
Plorin erhält eine Abfindung. Über die Höhe wollte Rechtsanwältin Margit Bastgen, die den Arzt vertritt, keine Auskunft geben.

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