Grundrecht auf Doppelgrab?

Das Ergebnis der Abstimmung pfiffen die Spatzen am Tag vor der Sitzung des Zweckverbandes von den Dächern. Diese Veranstaltung diente doch nur als Demonstration der Macht einiger Bürgermeister. Ein Diskussion, ob es noch andere Möglichkeiten gibt, fand gar nicht statt, auch wenn dieses vom Ortsbügermeister aus Talling, Herrn Thösen, angeregt wurde.

In den Ausführungen des Bürgermeisters aus Lückenburg, Herrn Rohde, klang es, als ob wir Befürworter von Doppelgräber anderen die es nicht möchten diesen Doppelgräbern aufzwingen wolle, hier ist es doch wohl anders der Fall. Herr Gasper betonte, dass die Mitglieder des Zweckverbandes zu keiner Beratung in den Gemeinden verpflichtet werden können, sonder selbst entscheiden. Wo bitte ist da Demokratie ? Ich frage mich wie die Gegner von Doppelgräbern es mit dem Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3 halten. "Niemand darf wegen ... seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden." Auch sollten sich die Gegner mal das Bestattungsgesetz in Rheinland Pfalz durchlesen und nicht nur den Paragrafen 3. Im Paragrafen 8 Absatz 3 heißt es: "Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend..." Gilt denn dieser Wille in Thalfang nicht mehr? Mich wundert es wie einige Mitglieder des Zweckverbandes mit den Gefühlen der Menschen umgehen, die gerne ein Doppelgrab möchten. Auch wenn es bis jetzt nur 20 Prozent sind, die ein Doppelgrab wünschen, so ist es doch keine kleine Minderheit. Siegfried Wieck, Thalfang

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