HINTERGRUND

PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN: Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes, streng formalisiertes Genehmigungsverfahren, in dem über die Zulässigkeit beispielsweise von Straßenbauprojekten entschieden wird.

Am Ende dieses Verfahrens steht der Planfeststellungsbeschluss. Sollte dieser Beschluss vorliegen, wäre beim konkreten Beispiel der L 143 aber immer noch nicht klar, wann die Straße ausgebaut werden kann. Bevor die Arbeiten beginnen, muss nämlich in Mainz das notwendige Geld in den Landeshaushalt eingestellt und das Projekt ins Straßenbauprogramm aufgenommen werden.

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