Keine Begründung

Mit einem Bürgerbegehren wollen Malborner Bürger ihren Gemeinderat dazu bewegen, den geplanten Ausbau von Ortsstraßen "abzuspecken". Mit dem bisherigen Angebot ist man offensichtlich gut klargekommen, also warum so aufwendig und vor allem - teuer ausbauen.

Nun wird in Frage gestellt, ob die Bürger überhaupt das Recht dazu haben, selbst mitzureden. Grund dafür: Eine Straße sei keine öffentliche Einrichtung. Na, da darf man aber wohl mit Recht ins Grübeln kommen. Es dürfte doch Konsens sein, dass jede Anlage, die von der Gemeinde im öffentlichen Interesse unterhalten wird und der Allgemeinheit im Rahmen einer speziellen Nutzungsordnung oder der allgemein geltenden Regeln zugänglich ist, eine öffentliche Einrichtung ist. Die Gemeindeordnung nimmt auch keine speziellen Einrichtungen aus, spricht den Bürgern das Nutzungsrecht zu - aber auch die Verpflichtung, die Lasten zu tragen. Nur in der Verwaltungsvorschrift findet sich die Behauptung, dass Straßen und Plätze nicht dazu gehören. Eine Begründung dafür gibt es nicht. Mir fiele auch keine ein. Deshalb gilt nach meinem Empfinden, was ich schon in der Schule gelernt habe: Gesetze kann nur der Gesetzgeber ändern, nicht aber die Verwaltung. Und so gesehen kann man sich auf eine Verwaltungsvorschrift, die sich mit dem Gesetz - in diesem Fall der Gemeindeordnung - nicht in Übereinstimmung bringen lässt, nicht berufen. Vielleicht aber muss es ja zu einem Streit darüber gar nicht kommen, weil der Malborner Gemeinderat schon aus Rücksichtnahme auf die nicht nur in öffentlichen, sondern auch in privaten Haushalten sinkenden Finanzmittel auf die berechtigten Wünsche seiner Einwohner nach einem bezahlbaren Ausbau der Gemeindestraßen eingeht. Heide Weidemann, Erden

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