140 Stellungnahmen eingereicht

Rege genutzt wurde die Einspruchsfrist zur Ortsumgehung der Bundesstraße 51 durch den Konzer Stadtteil Könen: Bis zur Einspruchsfrist Ende Juli sind 140 Einwendungen beziehungsweise Stellungnahmen beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) eingegangen.

Konz-Könen/Koblenz. (mok/red) Für viele Könener ist die Ortsumgehung der B 51 der "Jahrtausendwunsch", wie sie es auf einem der zahlreichen Plakate in ihrer Heimatgemeinde dokumentiert haben. Vor einigen Wochen wurde dazu das Planfeststellungsverfahren eingeleitet (der TV berichtete mehrfach). In einem dieser Verfahrensschritte lagen die aktuellen Planunterlagen vom 11. Juni bis 10. Juli zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich bei der Verbandsgemeinde Konz aus. Parallel dazu sind die Behörden sowie die Träger öffentlicher Belange an dem Verfahren beteiligt worden. Stellungnahmen oder Einwendungen konnten in diesem Rahmen bis zum Ende der Einspruchsfrist am 24. Juli eingereicht werden. "Es liegen zirka 140 Einwendungen und Stellungnahmen vor", teilt Willi Probstfeld, Referatsleiter Anhörung beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz in Koblenz auf TV-Anfrage mit.Die Eingaben werden derzeit ausgewertet

"Überwiegend handelt es sich um Privatpersonen, aber auch Träger öffentlicher Belange haben - wie dies üblicherweise der Fall ist - aus ihrem Aufgabenbereich heraus Stellung genommen", erklärt er. Da die zahlreichen Eingaben derzeit noch erfasst und ausgewertet werden, sei es momentan noch "nicht konkret möglich, zum Inhalt der Einsprüche im Detail Stellung zu nehmen", sagt Probstfeld. Im nächsten Schritt werden die Eingaben nun an den Landesbetrieb Mobilität in Trier weitergereicht. Im Anschluss daran findet regelmäßig ein Erörterungstermin statt, bei dem die Träger öffentlicher Belange eingeladen werden sowie diejenigen, die Stellungnahmen eingereicht haben. Ziel dabei ist es laut Probst feld, "möglichst einvernehmliche Regelungen zu erreichen".

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