Baustopp an der B 51 neu: Baufirma Betam meldet Insolvenz an

Konz · Die Bochumer Baufirma Betam Infrastructure GmbH hat Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen hat an der B-51-Ortsumgehung für Konz-Könen gearbeitet. Vor zwei Wochen hatten die Betam-Mitarbeiter die Arbeit niedergelegt.

 Die großen Baumaschinen stehen in einer Reihe: Auf der Baustelle für die Könener Ortsumgehung geht gerade gar nichts.

Die großen Baumaschinen stehen in einer Reihe: Auf der Baustelle für die Könener Ortsumgehung geht gerade gar nichts.

Foto: Christian Kremer

Die Arbeiten an der Könener Ortsumgehung stehen still, weil die damit beauftragte Baufirma Betam Infrastructure GmbH zahlungsunfähig ist. Die Insolvenz bestätigt die Gerüchte der vergangenen Monate. Vergangene Woche hatte Betam selbst schwere Liquiditätsprobleme eingeräumt. Zuvor gab es schon einen Wechsel in der Geschäftsführung. Als Insolvenzverwalter hat das Unternehmen den Bochumer Rechtsanwalt Rolf Weidmann bestellt. Das geht aus der öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.<wbr />de hervor.

Was die Insolvenz der Firma für den Bau der Könener Ortsumgehung bedeutet, hat der Landesbetrieb Mobilität am Samstag nicht erläutert. Laut TV-Informationen zieht die Pleite eine neue EU-weite Ausschreibung nach sich. Dafür müssten unter anderem die zu bewegenden Erdmassen neu berechnet werden. Der Plan, die neue Trasse für die Umgehungsstraße bis 2016 fertigzustellen, wäre dadurch stark gefährdet.

Unklar ist auch, was mit den 450 Mitarbeitern und bei den anderen Projekten der Firma passiert. Unter anderem sanierte das Unternehmen die A 44 bei Soest und eine Autobahn bei Hamburg. Auch dort gab es in der Vergangenheit schon Bauunterbrechungen.

Mitbewerber hatten der Bochumer Firma vorgeworfen, bei der Ausschreibung für den Bau der Könener Ortsumgehung ein unwirtschaftliches Angebot vorgelegt zu haben. Nur so habe die Firma die Konkurrenz unterbieten können, lautete die Kritik. Der Landesbetrieb Mobilität hingegen hat gegenüber dem Volksfreund versichert, das Angebot geprüft zu haben. Die Behörde habe keine Fehler entdecken können, hieß es.

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