Bebauungsplan "zerschneidet" Gehöft

Der durch Bauvoranfragen ausgelöste Interessenskonflikt, ob in der Nähe des Sportplatzes neuer Baugrund erschlossen werden kann, bleibt auch nach der jüngsten Sitzung des Ortsbeirats Kommlingen ungelöst. Strenge Schallschutzvorschriften stoppen jeden potenziellen Bauherrn.

 Wie der rote Strich symbolisiert, trennt der Bebauungsplan das Anwesen Schmitt in Kommlingen. Links das Wohnhaus, das baurechtlich korrekt auf „Mischgebiet“ liegt, rechts das Scheunengebäude auf landwirtschaftlich zu nutzendem Gelände. TV-Foto: Klaus D. Jaspers

Wie der rote Strich symbolisiert, trennt der Bebauungsplan das Anwesen Schmitt in Kommlingen. Links das Wohnhaus, das baurechtlich korrekt auf „Mischgebiet“ liegt, rechts das Scheunengebäude auf landwirtschaftlich zu nutzendem Gelände. TV-Foto: Klaus D. Jaspers

Konz-Kommlingen. (kdj) Wie schon im April dieses Jahres ergab die neuerliche Abstimmung über den von der Verwaltung vorgelegten "Bebauungsplan der Stadt Konz, Stadtteil Kommlingen Sportplatz Kommlingen/Zum Schönblick" wieder ein Patt. Der damals durch Stimmengleichheit abgelehnte Bebauungsplan lag jetzt in modifizierter Fassung erneut zur Abstimmung vor. Und der schließt eine über die bereits bestehende hinausgehende Wohnbebauung zwischen Sportplatz und Donatusstraße aus. Konkret geht es um die Grundstücke Schmitt und Hoffmann am unteren Ende des "Schönblicks".

Das Grundstück Hoffmann, das unter das Wohnbauverbot fallen soll, "beherbergt" nur eine Scheune, für die die Familie einen Kaufinteressenten aus dem Dorf hat. Bei dem auf der anderen Straßenseite gelegenen Grundstück Schmitt geht es um wesentlich mehr. Egon Schmitt: "Da wäre Raum für zwei Bauplätze."

Hoffmanns Scheune steht unangefochten auf landwirtschaftlich genutzter Fläche, darf zwar abgerissen, aber nicht durch ein Wohngebäude ersetzt werden. Schmitts Wohnhaus und angrenzende Scheunengebäude hingegen sind baurechtliche Zwitter: Das Wohnhaus steht im Mischgebiet und ist mit den im Landwirtschaftsgebiet stehenden Scheunen verbunden. Das Scheunengebäude könnte in der ersten Etage zwar eine Wohnung aufnehmen, darf aber laut Bebauungsplan nicht für Wohnzwecke genutzt werden, und die dahinter, in Richtung Sportplatz gelegenen Grundflächen erst recht nicht.

Als Schmitts Gebäudekomplex und Hoffmanns Scheune errichtet wurden, gab es noch keinen Bebauungsplan. Um den wird erst gerungen, seit die beiden Bauanfragen vorliegen und die Verwaltung ein Lärmschutzgutachten einholen musste. Der Gutachter kam (der TV berichtete) zu dem Schluss, dass Schmitts und Hoffmanns Grundstücke für eine neue beziehungsweise weitere Bebauung zu dicht am Kommlinger Sportplatz gelegen seien. So ergab sich ein unauflösbar erscheinender Interessenkonflikt: Im Bereich erheblicher Lärmbelästigung (beispielsweise durch den stark frequentierten Sportplatz) darf nicht gebaut werden, um Neu-Ansiedlern keinen Rechtsanspruch auf Einschränkung des Sportbetriebs oder Sperrung von Zufahrtsmöglichkeiten zu geben.

So ergibt sich folgende kuriose Situation, worüber Schmitt und Hoffmann aber nicht lachen können: Die Lärmschutzvorschriften, eigentlich zum Schutz von An- und Umliegern entwickelt, schützen vor allem Betreiber und Nutzer des Sportplatzes vor juristischen Auseinandersetzungen. Der Beschluss des Ortsbeirates geht nun als Empfehlung an den Stadtrat Konz.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort