Der Handwerkerpark: Pleite oder Paradies?

Der Handwerkerpark Feyen gehört zur jüngeren Trierer Geschichte, obwohl er noch gar nicht existiert. Seit einem Jahrzehnt steht das Wunschprojekt der Handwerkskammer Trier im Mittelpunkt von politischen und rechtlichen Auseinandersetzungen, Protesten von Anwohnern und Umweltschützern und hitzigen Debatten im Stadtrat.

Trier. Die Diskussion begann im vergangenen Jahrtausend, initiiert von der Handwerkskammer. Das Konversionsgebiet im Trierer Stadtteil Feyen sollte zur neuen Heimat mittelständischer Handwerksbetriebe werden. Betriebe, die im Stadtgebiet keinen Raum zur Entwicklung mehr finden und ins Umland abwandern.

Damit begann die Geschichte des mit Abstand umstrittensten Konversionsprojektes in Trier. Die Römerstadt hat mit dem Petrisberg, dem Kornmarkt, Castelforte und anderen Projekten große Konversions-Erfolge vorzuweisen, doch der Handwerkerpark stand immer im Mittelpunkt von Klagen und politischen Meinungsverschiedenheiten.

Der Plan: 14 Hektar sollen nach der Umwandlung des Geländes zur Verfügung stehen. Die Frage, welche Firmen denn überhaupt ernsthaft in Erwägung ziehen, ihren Schwerpunkt nach Feyen zu verlegen, beantwortete die Handwerkskammer erst 2008 konkret. Mitte Juni legte sie dem TV eine Liste mit 40 Trie rer Betrieben vor. Sie alle haben ein Papier unterschrieben, mit dem sie die Kammer beauftragen, Flächen unterschiedlicher Größe in Feyen für sie zu reservieren. Dachdecker sind dabei, Bestatter, Metallbauer, Kraftfahrzeug-Werkstätten, Handwerker aller Arten und Größen. Ihre Reservierungen belegen zehn der 14 Hektar des Geländes.

Die Förderung: Dennoch wird es auch 2009 nichts mit dem Spatenstich in Feyen. Das Mainzer Wirtschaftsministerium habe die Prüfung der Voraussetzungen für Landeszuwendungen noch nicht abgeschlossen, erklärte OB Klaus Jensen dem TV im August. Unter anderem muss Trier nachweisen, dass es für mehr als 50 Prozent der Erschließungsfläche ansiedlungswillige und förderfähige Betriebe gibt. Förderfähig sind in diesem Fall Betriebe, die "Güter herstellen oder Leistungen erbringen, die regelmäßig überregional abgesetzt werden".

Die Finanzierung: Die Stadt kauft die Gesamtfläche vom Bund und hat dafür vier Millionen Euro reserviert. Sie regelt den Einzelverkauf selbst, womit im Idealfall drei Millionen wieder zurückfließen. Den Rest soll die Landesförderung abdecken.

Die Klagen: Die Anwohner der Pellinger Straße haben zweimal versucht, das Projekt mit Normenkontrollklagen vor dem Oberverwaltungsgericht zu verhindern. Im März 2008 lehnte das Oberverwaltungsgericht Koblenz auch die zweite Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan ab und ließ eine Revision nicht zu. Klare Aussage der Koblenzer Richter: Die für das Projekt vorgesehene Fläche liege zwar direkt neben dem im Herbst 2003 als Naturschutzgebiet ausgewiesenen Mattheiser Wald, aber sie gefährde ihn nicht. Das Habitats- und Artenschutzrecht sei in jedem Punkt beachtet worden.

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